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Autor | Beitrag |
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Dienstag 28 Februar 22:24 Uhr | |
Ich wurde in der Vergangenheit des öfteren von jungen Leuten angesprochen, die gerne eine Ausbildung als Pferdewirt mit der Fachrichtung Trabrennen machen würden. Infos von "Mein Trabrennsport".
Dort gibt es einen "Trainer" der als qualifizierter Berufsfahrer geführt wird, demnach keinen Meistertitel hat, aber trotzdem Auszubildende hat. Oder diverse Pferdewirtschaftsmeister, die als nicht Ausbildungsbetrieb ausgewiesen sind.
– Der Inhaber des Ausweises Q beschäftigt einen Meister in seinem Betrieb der ausbilden darf? (Klingt irgendwie komisch) – Muss am Ausbildungsstandort ein gewissen Maß an Austattung sein um ausbilden zu dürfen? Bahnlänge, Pferdezahl usw.?
Kenne diverse willige für den Sport, diese müssen dann aber feststellen, dass ihr Lieblingstrainer gar kein Ausbildunsgbetrieb ist.
Vielleicht hat ja jemand da genauere Infos und kann das auflösen, damit ich das entsprechend an die neue Generation weiterleiten kann. |
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Mittwoch 01 März 12:40 Uhr | |
Ganz einfach:Alle Trabertrainer die ihren Trainerstatus geschenkt bekommen haben dürfen NICHT ausbilden.Einfach fragen Trainerprüfung gemacht oder nicht?? |
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Mittwoch 01 März 13:13 Uhr | |
Da frage ich mich bei wem Ole Krohmer nun seine Ausbildung macht ? |
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Mittwoch 01 März 14:17 Uhr | |
Jede Meisterprüfung hat 4 Teilbereiche:
Wer Teilbereich 1 bis 3 absolviert ist Pferdewirtschaftsmeister (Trabertrainer). Teilnehmer, welche auch den Teilbereich 4 absolvieren, dürfen ausbilden. Ferner gilt:
Generell muss der Betrieb so ausgestattet sein, dass der oder die Azubi die typischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Beruf erwerben kann. Diese sind in der Ausbildungsordnung zusammen gefasst.
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Mittwoch 01 März 15:29 Uhr | |
Für ELITE :Jeden Interessenten ,der den Trainerberuf ergreifen möchte,würde ich in Deutschland davon abraten.Alle anderen Pferdesportarten haben bessere Zukunftaussichten.Reiten ,Dressur,Western und Zucht und Haltung . Oder nach Skandinavien oder Frankreich auswandern🤡 |
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Mittwoch 01 März 16:42 Uhr | |
Hans Gunnar Zumpe-Stierstorfer schreibt: Ist ja auch meine Meinung. Habe ja selber zwei Meisterbriefe in meinem Leben gemacht.
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Samstag 24 Juni 21:44 Uhr | |
Elite2017 schreibt: Bei V. Gentz - er hat doch den Meisterbrief, oder? |
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Samstag 24 Juni 21:53 Uhr | |
Welche der im aktuellen TRK veröffentlichten Lehrlingsfahrenden sind denn von welchem Ausbilder?: Lehrlingsfahrer |
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Samstag 24 Juni 22:17 Uhr | |
Warum die Frage? Um danach los zu legen gegen die genannten Nahmen und HVT? Get a life |
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Sonntag 25 Juni 17:52 Uhr | |
Hans Sinnige schreibt: Wieso sollte man das tun? Geht ja auch um Transparenz! Die Azubis sind die Visitenkarten der Betriebe, das war immer so. |
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Sonntag 25 Juni 17:53 Uhr | |
Carola Reckzeh schreibt: Nein nur Ausweis Q. Theoretisch ist es möglich, dass VG einen Meister in seinem Stall angestellt hat, der Ausbilden darf? |
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Sonntag 25 Juni 18:06 Uhr | |
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Sonntag 25 Juni 20:33 Uhr | |
Elite2017 schreibt: Auf der Seite Mein Trabrennsport (https://www.mein-trabrennsport.de/Die-Aktiven/Trainer/Trainer-Region-Ost) gibt es Informationen zu einigen Trainern. Bei V. Gentz steht, dass es kein Ausbildungsbetrieb ist. Es fehlen aber doch einige, wie z. B. Herr Wewering, Herr Hönemann, Herr Zwiener... aber vermutlich, weil sie keine Internetseite haben? |
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Sonntag 25 Juni 22:32 Uhr | |
Wenn da steht, er ist kein Ausbildungsbetrieb und er hat keinen Meisterbrief, wie kann er dann Azubis haben? Von einer speziellen Regelung dazu weiß ich nichts..... Gibt es da eine ?
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Montag 26 Juni 05:56 Uhr | |
Wir haben eh kaum Nachwuchs, da ist es mir total schnuppe ob die Bürokratie zu ihrem Recht kommt!? |
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Montag 26 Juni 10:21 Uhr | |
Lanti schreibt: Ist verständlich, aber ohne jegliche Qualifikation ausbilden zu dürfen ist ein Arschtritt für all die jenigen, die den Meister für Geld und Fleiß gemacht haben. Und ohne Bürokratie Ausbilden zu dürfen, rettet den Sport null. |
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Montag 26 Juni 10:37 Uhr | |
Denke dass z.B. ein V. Gentz auch ohne Schein genügend Qualität hat um auszubilden ohne dass diese darunter leidet! Dann muss man halt die Regeln mal anpassen! |
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Montag 26 Juni 11:06 Uhr | |
Lanti schreibt: Wir reden hier von einem Handwerk! Da dürfen nunmal nur Meister ausbilden. Das mit dem "Arschtritt" trifft es ganz gut. Aber wir wissen ja, dass der HVT sich alle Regeln beugt, wie er möchte. Beispiel der gestrige Fahrerwechsel bei Smart Hill As. Laut §55 Abs 2k (Fahrerwechsel zu genehmigen. Diese Genehmigung kann grundsätzlich nur innerhalb gleicher Fahrausweise gem. § 19 Abs. 1 TRO erteilt werden,..) Also von Amateur auf Berufsfahrer nicht. Witzig ist, dass im selben § noch die Ergänzung steht (In begründeten Ausnahmefällen können anderweitige Wechsel genehmigt werden). Damit wird das Wort "grundsätzlich" ad absurdum geführt, aber so hält man sich ein winziges, wenn auch fragwürdiges Hintertürchen offen. |
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Montag 26 Juni 11:28 Uhr | |
Grundsätzlich bedeutet im gesamten Rechtswesen, dass es Ausnahmen gibt! |
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Montag 26 Juni 11:39 Uhr | |
hotplayboy schreibt: Ist Karel Gerrits überhaupt Amateur? Glaube nicht, hat laut HVT auch in den letzten 100 Starts kein AF. |
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Montag 26 Juni 12:30 Uhr | |
Außerdem gilt : § 1 : Der HVT und seine Gremien haben immer Recht § 2 : Sollte das einmal nicht so sein tritt § 1 in Kraft... 😁 |