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Autor | Beitrag |
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Montag 10 April 22:25 Uhr | |
Der Magdeburger Rennverein plant 4 Trabrennen am Himmelfahrtstag durchzuführen. Die Ausschreibungen wurden im Februar zur Genehmigung beim HVT eingereicht. Nach zweimaliger Anfrage haben wir am Freitag ein Fax bekommen. Inhalt ein typischer Tell, viel Text, aber wenig Inhalt. Es begann mit Tierschutz und endete mit dem Schutz anderer Veranstalter. wir dürfen maximal 2 Rennen mit maximal 10 Pferden veranstalten, da die Pferde aber zwei mal laufen dürfen, könnten wir 4 Rennen durchführen. So viel zum Tierschutz. Es gibt keinen Paragrafen der das Gebaren des HVT gestattet. Ich brauche Hilfe um gegen den HVT gerichtlich vorzugehen. Gern per PN Alles wird vertraulich behandelt
Heinz Baltus |
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Dienstag 11 April 09:52 Uhr | |
Viel Erfolg, Heinz Baltus. Ziehen Sie das bitte durch. Es gibt zwei Trabrennveranstalter in D, die vom HVT massiv benachteiligt werden, das ist Uwe Zevens mit seinem RV Bedburg-Hau und das ist der Magdeburger Rennverein. Was für eine Sauerei vom HVT. Und wenn der Magdeburger Rennverein 20 Trabrennen am Himmelfahrtstag durchführen will, NIEMAND kann ihm das verbieten. Auch und vor allem NICHT der HVT. |
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Dienstag 11 April 11:27 Uhr | |
@ bezsel ne da wiederspreche ich, sind definitiv mehr als 2 trabrennveranstalter.
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