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Dienstag 16 Juni 15:56 Uhr | |
News Schweden Trab, 16.06.20 (agr) Nein, es hatte sicherlich nicht jeder Verständnis für die hohe Strafe, die gegen Alessandro Gocciadoro nach dem Vorfall am 02. Mai in Örebro ausgesprochen wurde. Nachdem sein Pfleger Zarina Bi im Heat nicht sportgerecht behandelte, wurde der italienische Trainer mit einem sechsmonatigen Fahrverbot und einem Niederlassungsentzug in Schweden bestraft. Diese Entscheidung wurde von seinem Anwalt Jesper Arvenberg vor dem obersten Gerichtshof angefochten. Und dieser teilt die Auffassung des Anwaltes, dass diese Strafe nicht haltbar wäre und sprach Alessandro Gocciadoro in allen Punkten frei. Diese Entscheidung begründete man damit, dass nichts darauf hindeutete, dass sein Angestellter nicht in der Lage wäre, die schwedischen Regeln zu beachten. Darüber hinaus wurde sein Angestellter schon für das Vorgehen bestraft. Alles in allem führt dies dazu, dass Gocciadoro nicht wegen eines Verstoßes gegen § 70 der Wettbewerbsregeln verurteilt wird. |