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Achtung: Kein Transponderversand ins Ausland mehr
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Montag 07 April 13:45 Uhr
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Andreas Gruber

Themen: 4828
Beiträge: 3139

News Trab, 07.04.2025

 

Der HVT darf künftig keine Transponder mehr ins Ausland versenden

(hvt-press) Wie in der Pressemeldung des HVT vom 2. April 2025 geschildert war der Versand von Transpondern ins Ausland eines der Themen, die im Rahmen der Arbeitssitzung mit dem Tierzuchtreferat des Landesministeriums Brandenburg erörtert wurden.

Aufgrund der sachlichen Zuständigkeit hat der HVT bislang Transponder zur Kennzeichnung im Rahmen der Fohlenaufnahme in das Zuchtbuch des Deutschen Trabers ins Ausland versendet.

Die vom BMEL herausgegebenen Auslegungshinweise zur „Equidenpass-Verordnung (DVO)“ besagen jedoch, dass ein Tierhalter, der seine Tiere nicht in Deutschland hält, keine deutsche Registriernummer erhalten und folglich keine Transponder aus Deutschland zur Kennzeichnung seines Equiden nutzen und beziehen kann. Dieser Auslegung ist unsere zuständige Genehmigungsbehörde nun gefolgt. Dies bedeutet konkret:

 

Ein Versand von Transpondern ins Ausland darf durch den HVT grundsätzlich nicht mehr erfolgen.

·       Sollte es sich beim Züchter des einzutragenden Fohlens um einen in Deutschland ansässigen Züchter handeln, so darf der HVT die Unterlagen zur Fohlenaufnahme inklusive Transponder künftig nur noch an dessen deutsche Anschrift versenden.

·       Ist der Züchter im Ausland ansässig, so muss er sich an den für sein Wohnland zuständigen Traber-Verband wenden.

 

Wir bitten dringend um Beachtung dieser Neuerungen bei der Angabe des Versandortes für die Unterlagen zur Fohlenaufnahme auf dem Deckergebnisschein, den Sie nach erfolgreicher Bedeckungsmeldung von uns erhalten (haben).

 

Ihr HVT

Montag 07 April 21:36 Uhr
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hotplayboy

Themen: 55
Beiträge: 851

Das ist dann der Tod der deutsch registrierten Pferde?

Schweden macht es exakt gegenteilig? 

Oder habe ich es einfach falsch verstanden. 

Ich danke für jede Erklärung. 

Mittwoch 09 April 07:56 Uhr
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Light my Life

Themen: 0
Beiträge: 154

Scheinbar sind in Deutschland Regelungen und Gesetze das wichtigste. 

Da kann man dann nur hoffen das diese Pferde dann trotzdem irgendwie als Inländer gelten.

Dazu fehlt dann im Text irgendwie eine Erklärung.   

Mittwoch 09 April 08:20 Uhr
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Trabereddy

Themen: 13
Beiträge: 502

Was ist der Unterschied zwischen einen deutschen und z.B. einen schwedischen Traber?

Der deutsche ist im deutschen Zuchtbuch eingetragen und der schwedische im schwedischen.

Wird der deutsche Traber, wenn er sich in Schweden aufhält zum schwedischen Traber?

Nein

Verliert ein EU-Bürger seine Nationalität wenn er sich in einen anderen Land aufhält?

Nein

Ich könnte das noch weiter ausführen, aber das wird vor keinen Gericht bestand haben.

Man hat das Gefühl, wer auch immer dafür verantwortlich ist, fehlt einmal wieder der berühmte Groschen an der Mark.

Mittwoch 09 April 16:39 Uhr
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Hooksieler Rennverein

Themen: 22
Beiträge: 60

Diese "Auslegungshinweise"  sind -nicht wie behauptet- neu, sondern von 2018, sind 26 Seiten und bezieht sich auf EU Verordnung von 2015.

Also nach 10 Jahren meint man, was ändern zu müssen.😬

Die "Neuerungen" sind eigentlich keine, die Umsetzung ist aber "Bürokratenkram" und zT nicht einfach bzw auch widersprüchlich. Ich will mich hüten, hier ein Fass aufzumachen.

 

Interessant ist aber, dass der Züchter eines HVT-Trabers wohl in Deutschland ansässig sein muss:

"...Transponder künftig nur noch an dessen deutsche Anschrift versenden"

Das wurde vor so einigen Jahren, bei Änderung der Satzung/ZBO, von Tell und dem Präsidium vehement bestritten.

 

Weiter interessant ist die Passage aus den Auslegungshinweisen:

6. Was bedeutet innergemeinschaftliches Verbringen“, Einfuhr“ und Ausfuhr“?

Innergemeinschaftliches Verbringen" bedeutet das Verbringen eines Equiden aus einem anderen Mitgliedstaat (MS) der Europäischen Union nach DEU oder aus DEU in einen anderen MS....,...............

Einfuhr“ bedeutet den Transport eines Equiden aus einem Drittland, (also einem Land, das nicht der EU angert) in die EU. Grundsätzlich gelten bei der Einfuhr andere Regelungen als beim innergemeinschaftlichen Verbringen. Für Equiden aus bestimmten Staaten des EWR,

z. B. aus der Schweiz, sind analoge Regelungen zu den für das Verbringen aus anderen MS geltenden anzuwenden.

Ausfuhr“ bedeutet den Transport eines Equiden aus DEU in ein Drittland.

 

Also Grund zur Freude: Die ganze Ein-undAusfuhr-Orgie und die Kosten dafür entfällt also.

Vermutlich wurde nur vergessen, das jetzt schon bekannt zu geben.

 

Wen es interessiert, die Datei hab ich hochgeladen. 

Immo M.

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