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Willkommen zum Forum!
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Autor | Beitrag |
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Mittwoch 08 Dezember 07:25 Uhr | |
Liebe Forumsteilnehmer, Liebe Leser,
das ist kein deja vu, ich bin es tatsächlich. Zurück im Forum nach 14 Jahren, meiner Abwanderung 2007 nach dem gescheiterten Widerspruch.
(Albert O. Hirschmann, Abwanderung und Widerspruch, Reaktionen auf den Leistungsabfall bei Unternehmungen, Organisationen und Staaten, J.C.B.Mohr (Paul Siebeck) Tübingen 1974)
Die Streitkultur, die ich immer voran treiben wollte, hatte sich zu einer Streit-Unkultur entwickelt, die sich vor allem gegen die "Klarnamen-Schreiber" wandte und ich dann zu oft persönlich angegriffen wurde. Ich meldete mich im Forum ab. Meine Anmeldung jetzt liegt aber nicht daran, dass ich wieder Interresse am Disput habe, sondern ist der Tatsache geschuldet, dass ich zu Vorfällen, die sich momentan auf den westdeutschen Trabrennbahnen ereignen, Klarstellungen veröffentlichen möchte, die gesamte Schneeglaskugel Trabrennsport betreffen und nicht nur das Umfeld meiner Meldestellen. Es gehen zu viele Gerüchte um, die sich im Weitersagen dann noch mehr im Wahrheitsgehalt verfälschen. Diese Entwicklung möchte ich verhindern, indem ich das Medium wähle, mit dem ich die meisten Teilnehmer erreiche. Schönen Gruß an Andreas Gruber. Ich will es jetzt nicht noch spannender machen. Ich werde keine Sensationspolitik betreiben! Mir geht es nicht um plakatives Anzeigen, Effekthascherei... Es ist jetzt auch schon spät und mal wieder früh am Morgen, daher nur ein kurzer Hinweis, welche Informationspflicht ich damit meine und wie ich mehr Transparenz im Sport ermöglichen möchte.
Jetzt nur ein Vorfall: Am Mittwoch in Dinslaken (01.12.2021) musste nach Starterangabe, kurzfristig vom Ordnungsamt der Stadt Dinslaken verordnet, die 2G-Corona-Schutzregel im Stallgelände praktiziert werden. Die Tribüne musste für Besucher geschlossen werden. Dem nur getesteten Berufsfahrer Henri Joseph Pools wurde damit der Zugang zum Stallgelände verwehrt. Er konnte seine Fahrten nicht ausführen, wir mussten Fahreränderungen vornehmen. Damit gab es ein Berufsausübungsverbot, welches die Trabrennordnung nicht kennt. Die Begründung eines Fahrerwechsels mit Krankheit oder bei sonstiger Verhinderung, die Bestrafung einer Nichtausübung einer angenommenen Fahrt mit Reugeld greift hier nicht. Hier wird ein Fall "höherer Gewalt" angezeigt, der unter diesen Umständen mit dem politischen Willen des Drucks auf die "Ungeimpften" nun sportpolitisch bewertet und den Ordnungsämter vorzutragen ist. Der Freizeitcharakter für die Wetter, die ja jederzeit im Internet wetten können, kann ohne Konsequenzen limitiert werden. Das beinhaltet für die Finanzierer des Sport kein großes Problem. Anders stellt sich das für den "Berufsbereich" Stallgelände dar. Trainer, Berufsfahrer und Pfleger üben ihren Beruf aus. Reglemtierung bedeutet hier Berufverbot. Dieses Problem muss diskutiert und gelöst werden...
Guten Morgen Peter |
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Mittwoch 08 Dezember 08:12 Uhr | |
Getestet ist zuwenig....gut so....... es gibt nur mehr einen Weg "Geimpft" um das Thema irgendwann wieder aus der Welt zu bekommen...... |
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Freitag 10 Dezember 20:11 Uhr | |
Es handelt sich um kein Berufsverbot. Der Beruf ist Trainer - und der kann weiterhin ausgeübt werden. Die Rennen kann auch ein anderer fahren. Fraglich wäre dann die Aufsichtspflicht des Trainers am Renntag. Problematisch kann es bei den ungeimpften/nicht genesenen Angestellten werden, die mit zur Bahn sollen... |