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Wichtiger Hinweis für den grenzüberschreitenden Pferdetransport
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Montag 25 Juli 14:51 Uhr
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Andreas Gruber

Themen: 4668
Beiträge: 2973

News Trab, 25.07.22

 

(hvt-press) Aufgrund der aktuellen Ereignisse bei den Duhner Wattrennen, wo der zuständige Amtstierarzt die aus Holland angereisten Pferde wegen Nichtvorlage einer Gesundheitsbescheinigung nicht zum Start zuließ, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lt. der EU-Richtlinie 2009/156/EG für den Pferdetransport im grenzüberschreitenden Verkehr grundsätzlich eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung des Herkunftslandes mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden muss.

Die Gesundheitsbescheinigung darf dazu nicht früher als 48 Stunden vor der Reise ausgestellt werden und ist zehn (10) Tage lang gültig. Für die Ausstellung der Bescheinigung ist das Veterinäramt am Standort des Pferdes vor der Reise zuständig, Das Verbringen beziehungsweise die Ausfuhr von Pferden ist dem Veterinäramt mindestens zwei Werktage vorher anzuzeigen.

Eventuelle Kontrollen am Zielort werden von den zuständigen Veterinärämtern nicht angekündigt.

Montag 25 Juli 15:09 Uhr
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Hombre

Themen: 0
Beiträge: 615

Dachte in der EG gibt es keine Grenzen mehr😀.Wer startet denn ein ungesundes Pferd???In Skandinavien darf man mW nur starten, wenn ein großes Blutbild existiert,das nicht älter als 3 Monate ist.

Montag 25 Juli 16:06 Uhr
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hotplayboy

Themen: 52
Beiträge: 776

Mein Hot Playboy ist unter Trainer Heinz Wewering auch im Ausland gestartet und selbstverständlich war vorher der Amtstierarzt dran. Das ist doch nichst neues... 

Montag 25 Juli 18:07 Uhr
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corilo

Themen: 9
Beiträge: 189

Ich schreibe mal meine Facebookantwort singemäß auch hier rein:

Eine EU Richtlinie bedeutet, dass sie nicht unmittelbar gilt, sondern dass Deutschland dazu ein eigenes Gesetz/Verordnung o. ä. erlassen muss. Solange das nicht geschehen ist, ist eine EU-Richtlinie im Gegensatz zu einer EU-Verordnung kein unmittelbar geltendes Recht und hat, solange sie nicht in nationales Recht umgewandelt wurde, eher so etwas wie einen Empfehlungscharakter für das zukünftig zu erlassende Gesetz.

Da ist man in Dunen, in vorauseilendem Gehorsam, aus meiner Sicht doch etwas übers Ziel hinausgeschossen. Hier ist mal eine Übersicht welchen Rechtscharakter Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, etc haben:

https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de

 

 

 

Dienstag 26 Juli 09:33 Uhr
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Christina Hempel

Themen: 2
Beiträge: 120

Es gibt nationale Verordnungen, die in geltendes Recht umgesetzt wurden. Bezeichnenderweise haben die BeNeLux Länder ein Abkommen gebastelt, das diese Bescheinigungen untereinander bei z.B. Turnierteilnahmen/ Rennen nicht benötigt werden. Tatsächlich braucht man diese Bescheinigung auch, wenn man entlang der niederländisch/ deutschen Grenze ausreitet und die Grenze wechselt. Deutschland sollte diesem Abkommen beitreten, dann enfallen diese Bescheinigungen. Aber die Politik hat wohl andere Probleme....

Tatsächlich hab ich Kunden, die sorglos Pferde in Spanien/ Ungarn wer weiß wo kaufen, diese aufladen und nach Deutschland importieren, ohne das je ein Zertifikat ausgestellt wurde. Es wird halt selten kontrolliert an den Binnengrenzen.

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