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Stellungnahme der Rennleitung: Disqualifikation Andrala vom 16.03.2024
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Mittwoch 20 März 23:45 Uhr
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Polarmaid

Themen: 3
Beiträge: 66

Wer ist bei solchen fragwürdigen Entscheidungen immer der am meisten Geschädigte? Doch der Besitzer, der nun am allerwenigsten Schuld trägt an einem Fehlverhalten "seines" Fahrers oder Fahrerin. Egal wem hier die Hauptschuld zufällt, die Herausnahme eines Pferdes aus der Platzierung schadet weniger dem Fahrer als dem Besitzer (Wetter mal aussen vor). Eigentlich sollten die Strafen für gefährliche und evtl rennentscheidende Verstöße gegen die Trabrennordnung richtig hoch (!!) bestraft werden.....es darf dann ruhig weh tun. Nur diese dauernde Herausnahme von Pferden aus der Platzierung tut eben den Besitzern und nicht den Kutschern bitter weh. Wieviele Besitzer gibts denn noch, die bereit sind Monat für Monat gutes Geld für ein aktives Trabrennpferd auszugeben? Um sich dann mit gedankenlosen Fahrern und dubiosen Rennleitungsentscheidungen rumärgern zu müssen......

Gelsenkirchen am Do war auch eine Farce....

Donnerstag 21 März 09:36 Uhr
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Loser

Themen: 16
Beiträge: 2592

Quote stünde bei 1,01 : 1 wäre der führende Mann Nymczik , Bot oder gar Frau Lindinger gewesen.Max. 50.- € für die Mannschaftskasse...

Man hat halt (berechtigte) Angst vor Renntagsabsagen.

Aber so...Ist ja "nur" Herr Kuhsträter und Frau Zimmer.

Hauber hat doch drauf spekuliert : " Die wird schon nachgeben" und dabei was weiß ich nicht riskiert...

Kam das Pferd eigentlich unverletzt aus dem Rennen ? 

Donnerstag 21 März 10:41 Uhr
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Chappiho

Themen: 1
Beiträge: 1150

Hab mir einen Wolf geschrieben - Absturz. Nun keine Lust mehr. Steno: Wenn die Kameras parallel laufen (weiß ich nicht, ob? Die Rennleitung weiß das? Glaub ich nicht), war Frau Zimmer nachweislich noch nicht unten in Spur 1. Die Reduzierung von 3D in der Realität auf 2D im Film täuscht oft fürchterlich. Bei frontaler Perspektive stimmt links rechts; ist die Perspektive seitlich und nicht frontal, sind die Täuschungs-Effekte groß (Auflösung der Tiefe geht nicht bei Kameras). Deshalb kommt das untere Bild der Wahrheit näher als das obere Bild (Rennfilm). Resultat: Frau Zimmer ist wohl nicht von der Spur 1,5 auf die 1 runtergezogen, sondern segelt noch immer 1,5. Skandal-Entscheidung, sie aus dem Rennen zu nehmen. Der Rennfilm gibt diese Entscheidung gerade nicht her - unverständlich, dass Herr Spiess so entscheidet. Will man sauber entscheiden, benötigt man Drohnen-Kameras 30 Meter über dem Feld. Die Sicht von oben lügt nicht bei links rechts, Spurveränderungen sind dann zweifelsfrei belegbar..

 

Donnerstag 21 März 11:06 Uhr
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Georg Schober

Themen: 7
Beiträge: 151

Polarmaid schreibt:

...Wer ist bei solchen fragwürdigen Entscheidungen immer der am meisten Geschädigte? Doch der Besitzer, der nun am allerwenigsten Schuld trägt an einem Fehlverhalten "seines" Fahrers oder Fahrerin. Egal wem hier die Hauptschuld zufällt, die Herausnahme eines Pferdes aus der Platzierung schadet weniger dem Fahrer als dem Besitzer (Wetter mal aussen vor). Eigentlich sollten die Strafen für gefährliche und evtl rennentscheidende Verstöße gegen die Trabrennordnung richtig hoch (!!) bestraft werden.....es darf dann ruhig weh tun....

 

Da gäbe es in der Theorie schon Lösungsmöglichkeiten aus dem Zivil- und Arbeitsrecht, die dem Besitzer zum Schadensersatz verhelfen könnten.

Und dann geht es los. Fährt der Kutscher im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit dem Trainer, so kommt es darauf an, ob er dann Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB, für dessen Fehlverhalten der Trainer haftet oder Verrichtungsgehilfe gem. § 831 BGB.

 

Gibt es einen gesonderten Vertrag zwischen Besitzer und Fahrer, dann könnte ein Direktanspruch wegen des entgangenen Preisgeldes gegen diesen bestehen. Dann muss geprüft werden ob der Fahrer vorsätzlich, grob fahrlässig oder nur einfach fahrlässig in eine zu kleine Lücke gefahren ist, oder ob überhaupt sich aus den gesamten Umständen ergibt, dass ein stillschweigender Haftungsausschluss insoweit vereinbart ist.

 

Handelt es sich bei dem Fahrer um einen Amateur mit einem fremden Pferd haftet er nach dem Grundsatz der diligentia quam in suis d.h. nicht für Verstöße, die auch mit seinem eigenem Pferd begangen hätte.

 

Und zu der juristischen Theorie kommt dann auch noch das richtige Leben mit seinen Problemen dazu. Würde der Besitzer das zähneknirschend hinnehmen oder seine Pferde zu einem anderen Trainer stellen? Würde ein kleiner Trainer, der sowieso am Hungertuch nagt in den sauren Apfel des Schadensersatzes beißen, weil er dann noch mehr leere Boxen und keine Pferde hat? Könnte er nun seinerseits Ansprüche gegen den Fahrer geltend machen, weil er wegen dessen Fehlverhaltens hat blechen müssen.

 

Arbeitsrechtlich schillert dann auch noch der Begriff der gefahrgeneigten Arbeit in die ganze Problematik hinein.  

Da könnte man Examensklausuren basteln, die die Prüflinge noch mehr ins Schwitzen bringen würden als manche Pferde das Rennen.

So hilft die ganze Theorie in der Praxis dem Besitzer als auch nichts, ich habe im Ruhestand gesehen, dass mein juristisches Wissen doch noch nicht ganz eingerastet ist und freue mich auf die Rennen am Sonntag in Straubing.

Donnerstag 21 März 12:14 Uhr
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Hombre

Themen: 0
Beiträge: 626

Entspricht das der Realität.?????Während meiner 40 jährigen Tätigkeit habe ich noch nie etwas von einem Vertrag zwischen Fahrer und Besitzer gehört.

Wenn ich eines meiner Pferde von einem Anderen hab fahren lassen,war es doch selbst verständlich ,daß er so weit wie möglich nach vorne fährt.

Eventuelle Strafen wurden von mir selbstverständlich bezahlt.Egal wo das Pferd im Rennen endete.

Donnerstag 21 März 12:57 Uhr
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Georg Schober

Themen: 7
Beiträge: 151

Ohne Juristerei geht gar nichts. Wenn du einen Fahrer beauftragst ist das ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 611, 675 BGB. Wenn der aus Spaß an der Freude umsonst fährt ist das ein unentgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 662 BGB.

Wenn dir das Bier ausgegangen ist und du zum Nachbar sagst, leih mir mal einen Kasten dann ist das kein Leih- sondern ein Darlehensvertrag. Wirklich wahr! Man ist im Leben halt fast immer von Gesetzen umzingelt. ☹

Donnerstag 21 März 14:41 Uhr
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Hombre

Themen: 0
Beiträge: 626

an  Georg Schober:

Komme mir vor wie Mephisto :habe nun ach ............

Donnerstag 21 März 17:43 Uhr
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Tino

Themen: 52
Beiträge: 1577

Wir haben auch ganz lieb alle verhängten Strafen immer bezahlt, freiwillig und ohne Druck. Außer der Fahrer wollte das explizit nicht. Bei den Einkommensverhältnissen der allermeisten Fahrer ist es gar nicht anders möglich. Von den Rennleitungsentscheidungen X mal Nasenfaktor mal Luftdruck möchte ich erst gar nicht anfangen.....

Donnerstag 21 März 20:27 Uhr
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Thomas Welsing

Themen: 1
Beiträge: 449

Wer im Scheitelpunkt eines Bogens versucht in eine zu kleine Lücke  zu fahren riskiert  einen schweren Sturz da sich fast jedes Pferd vor dem geradestellen noch nach innen fallen lässt.

Donnerstag 21 März 20:56 Uhr
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Carola Reckzeh

Themen: 14
Beiträge: 815

Wer fährt denn in so eine Lücke?

Freitag 22 März 08:34 Uhr
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Loser

Themen: 16
Beiträge: 2592

...Herr Hauber (siehe auch meinen letzten Beitrag weiter oben)

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