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Steigerung der Rennpreise gegenüber Vorjahr, Festlegung von Mindestrennpreisen
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Freitag 14 Januar 09:20 Uhr
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Andreas Gruber

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News Galopp, 14.01.22

 

Die Besitzervereinigung für Vollblutzucht und Rennen e.V. (BV) und die Betriebsgesellschaft der Galopp-Rennvereine mbH (BGG) haben sich jetzt auf das Förderprogramm 2022 geeinigt. Demnach ist geplant, in diesem Jahr rund 12,6 Millionen Euro an Rennpreisen auszuschütten, was einem Anstieg von 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht (10,2 Millionen Euro in 2021).

 

Steigerung der Rennpreise gegenüber Vorjahr um 24 Prozent, Festlegung von Mindestrennpreisen

 

„Ich freue mich über diese faire Verständigung, die wir im Vorstand kommende Woche beschließen und der Mitgliederversammlung zur Verabschiedung vorlegen werden. Die Renn-preise in 2022 liegen damit deutlich über den beiden Vorjahren, und wir nähern uns dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 an, in dem 13,2 Millionen Euro ausgeschüttet wurden. Das ist ein ermutigendes Zeichen und ein Schritt in die richtige Richtung für alle Besitzer, Züchter und Aktiven“, sagt Dr. Michael Vesper, Präsident Deutscher Galopp.

Neben der Planung der Gesamtsumme an Rennpreisen haben sich die BV und die BGG auch auf Mindestrennpreise verständigt. So werden die Mindestdotierungen in den Gruppe-Rennen um jeweils 5.000 Euro auf das Niveau des Jahres 2019 angepasst (Mindestdotierung Gruppe I 155.000 Euro, Gruppe II 70.000, Gruppe III 55.000). Die Mindestdotierungen in den Ausgleichen liegen an Sonn- und Feiertagen für den Ausgleich I bei 15.000 Euro, für den Ausgleich II bei 11.000 Euro, für den Ausgleich III bei 7.000 Euro und für den Ausgleich IV bei 5.000 Euro (Kategorie E) beziehungsweise 3.500 Euro (Kategorie F). Auch die wichtigen Rennen für zwei- und dreijährige Pferde werden auf 7.000 Euro angehoben (Dreijährigen-Rennen nach dem Derby 6.000 Euro). Für die zweite Bahn an Sonn- und Feiertagen und Wochentagen gelten geringere Mindest-dotierungen.

Die direkt an die veranstaltenden Rennvereine gezahlte Wochentagsförderung wurde in 2020 und 2021 ausgesetzt und in das Gesamt-Förderprogramm zugunsten anderer Förder-maßnahmen übertragen. Sie lebt in 2022 auf einem im Vergleich zu 2019 deutlich reduzierten Niveau wieder auf. So erhalten Veranstalter an Wochenrenntagen eine pauschale Förderung von 4.000 Euro sowie eine rennpreisabhängige weitere Förderung von bis zu 6.000 Euro.

„Ich bedanke mich für die Solidarität aller Besitzer und Züchter in der problematischen Zeit der Pandemie, den Gesamtrennsport in Deutschland weiter unterstützt zu haben. Mein Dank geht aber auch an die Rennvereine und die BGG, die das gemeinsame Förderprogramm mittragen“, so Manfred Ostermann, Präsident der Besitzervereinigung.

Gerhard Schöningh, Vorsitzender des Verwaltungsrats der BGG: „Mit diesem Kompromiss sind die Rennvereine nach langen und schwierigen Verhandlungen an die Grenze der Belastbarkeit gegangen. Wir sind froh, jetzt ein positives Signal für alle Besitzer, Züchter und Aktiven zu senden.“

 

Übersicht Mindestrennpreise 2022 an Sonntagen (1. Bahn)

 

155.000,00 € Gruppe I

70.000,00 € Gruppe II

55.000,00 € Gruppe III

22.500,00 € Listenrennen

15.000,00 € Agl.I

11.000,00 € Agl.II

7.000,00 € Agl.III

5.000,00 € Agl.IV (E)

3.500,00 € Agl IV (F)

7.000,00 € 2-jähr. Rennen

7.000,00 € 3-jähr. Rennen (vor Derby)

6.000,00 € 3-jähr. Rennen (nach Derby)

4.000,00 € 4-jähr. und ältere Sieglose/Altersgewichtsrennen

3.000,00 € Altersgewichtsrennen (F)

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