Forum

Willkommen zum Forum!

Informationen zur Starterangabe
Autor Beitrag
Dienstag 03 August 17:07 Uhr
author

Andreas Gruber

Themen: 4669
Beiträge: 2974

News Trab, 02.08.21

 

(hvt-press) Der guten Ordnung halber möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß § 72 Ziffer 5 der Trabrennordnung (TRO) die angegebenen Pferde und Ausweisinhaber zum Zeitpunkt der Starterangabe den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen müssen, wobei bei  Besitzerfahren zukünftig der Besitzwechsel bei Starterangabe bereits abgeschlossen sein muss.

Donnerstag 05 August 07:56 Uhr
author

Carola Reckzeh

Themen: 14
Beiträge: 803
Andreas Gruber schreibt:

News Trab, 02.08.21

 

(hvt-press) Der guten Ordnung halber möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß § 72 Ziffer 5 der Trabrennordnung (TRO) die angegebenen Pferde und Ausweisinhaber zum Zeitpunkt der Starterangabe den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen müssen, wobei bei  Besitzerfahren zukünftig der Besitzwechsel bei Starterangabe bereits abgeschlossen sein muss.

Zukünftig?

Gab es etwa eine Starterangabe bei der die Besitzwechsel noch nicht abgeschlossen waren? Wie hat das funktioniert?

Donnerstag 05 August 08:58 Uhr
author

Andreas Gruber

Themen: 4669
Beiträge: 2974

Es gab eine Häufung von Besitzwechseln für den Marion Jauß-Pokal (Besitzerfahren). Eine Umschreibung war zur Starterangabe noch nicht abgeschlossen, deswegen ist Velten Valerie Nichtstarter. Mal davon abgesehen wirkt es schon ein wenig komisch, wenn ein "Bürgertraber" auf einmal im Privatbesitz steht. Man darf gespannt sein, wie viele erneute Umschreibungen es nach dem Rennen geben wird...

Donnerstag 05 August 09:14 Uhr
author

Loser

Themen: 16
Beiträge: 2566

Jetzt sagen Sie nicht da (und woanders) wird gemauschelt...😇

Donnerstag 05 August 09:40 Uhr
author

Carola Reckzeh

Themen: 14
Beiträge: 803
Andreas Gruber schreibt:

Es gab eine Häufung von Besitzwechseln für den Marion Jauß-Pokal (Besitzerfahren). Eine Umschreibung war zur Starterangabe noch nicht abgeschlossen, deswegen ist Velten Valerie Nichtstarter. Mal davon abgesehen wirkt es schon ein wenig komisch, wenn ein "Bürgertraber" auf einmal im Privatbesitz steht. Man darf gespannt sein, wie viele erneute Umschreibungen es nach dem Rennen geben wird...

Unfassbar! Da wird so ein tolles BF ausgeschrieben und dann gibt es wieder die ganz Schlauen. Das mit dem Bürgertraber ist mir auch aufgefallen...

Donnerstag 05 August 10:39 Uhr
author

Dip

Themen: 56
Beiträge: 362

Sehr sehr schade, dass so etwas dann auch noch ausgerechnet im Marion Jauß-Pokal passiert!

Da hat das HTZ eine wirklich tolle Idee und initiiert ein Rennen in Erinnerung an eine überragende Persönlichkeit des Trabrennsports, unterstützt dabei auch noch die Amateure, die coronabedingt in ihrem Hobby in den vergangenen knapp eineinhalb Jahren ohnehin schon besonders eingeschränkt waren - und als Dankeschön bekommt man dann einen dermaßen harten Schlag ins Gesicht, dass das Rennen zu einer regelrechten Farce zu verkommen droht.

Aber vielleicht  kann man auf diesem Wege ja auch Face Time Bourbon noch kurzfristig nach Hamburg bekommen?!?
Herr Somma lässt sich doch bestimmt nicht lumpen, wenn man ihn sich für einen Tag mal ausborgt. Und das Hamburger Publikum bekäme einen Weltstar live und in Farbe zu sehen. Quasi eine win win-Situation.

Falls Kontaktwünsche zu Somma bestehen sollten - ich könnte ggfs. weiterhelfen. (Ironie off)

Donnerstag 05 August 12:11 Uhr
author

Peter Neuss

Themen: 8
Beiträge: 880

Ethik im Trabrennsport....Wertevermittlung.....das sind traurige Lücken.

Donnerstag 05 August 12:41 Uhr
author

Andreas Gruber

Themen: 4669
Beiträge: 2974
Donnerstag 05 August 13:43 Uhr
author

casaque jaune

Themen: 18
Beiträge: 655

Naja. Das ist für mich noch am ehesten nachzuvollziehen, da ich weiß, dass Christoph Pellander seit dem ersten gemeinsamen Sieg Mitbesitzer von IGNATZ VON HERTEN ist. Mitbesitz reicht für Besitzefahren gem. TRO 49 2d).

Dass er aufgrund der Vielzahl der Mitbesitzer (siehe http://www.traber-herten.de/buergertraberverein.html) und der Tatsache, dass die ausschließlich wohltätigenden Zwecken dienende Gemeinschaft kopfzahlmäßig immer noch wächst, beim HVT nicht einzeln als solcher eingetragen war, dürfte sich von selbst verstehen.

Schwerer wiegt für mich die Tatsache, dass die Austragung des Rennens in dieser Form gleich mehrfach gegen die TRO verstößt. Angefangen mit TRO 69 bei der nachträglichen Terminverlegung um knapp 3 Monate (wie seinerzeit schon erläutert) und endend mit TRO 71 2a), denn die nunmehr erhobenen Einsätze übersteigen die zulässigen 1,5 %.

Aber: alles gut! - Hauptsache, morgen sind Rennen! 😉

Donnerstag 05 August 13:47 Uhr
author

Labido

Themen: 2
Beiträge: 1260

Daraus sollte wieder eine Lehre gezogen werden.Ausschreibungsänderung fürs nächste Mal:Pferde ,die mindestens seit xx.xx.xx

im Besitz des Fahrers sind.

Erbärmlich .

Donnerstag 05 August 14:05 Uhr
author

Henner Christoph

Themen: 110
Beiträge: 251

Da ich die Starterangabe in Hamburg mache muss ich hier mal etwas im Fall von Ignatz von Herten klarstellen.

Das Pferd hatte eine Nennung für das Rennen seit dem 15. Februar. Es erfolgte zwar eine Streichung aber durch die Coronapandemie bedingt Verlegung des Rennens wurde diese Streichung wieder aufgehoben und die entsprechenden Einsätze auch bezahlt. Also hatte das Pferd eine Startberechtigung.

Das Pferd war ursprüglich sowohl in Mönchengladbach für Samstag, 07. August als auch in Hamburg für das ausgeschriebene Rennen HH1109 (bis 17.000) genannt. Wir wussten, dass er auch eine Nennung in MG hat und somit kein sicherer Starter in Hamburg war.

Ich habe dann Christoph Pellander darüber informiert, dass das Rennen bis 17.000 wahrscheinlich ausfällt (genau wie ja leider auch der ganze Renntag in MG) aber das Pferd noch eine Nennung für den Marion Jauß-Pokal hat. Inwieweit ein Vereinsmitglied allerdings in einem Besitzerfahren berechtigt wäre könne ich nicht definitiv beurteilen und habe an den HVT verwiesen.

Ich habe Christoph Pellander auch darauf hingewiesen, dass wir es sehr begrüßen würden, wenn Ignatz starten würde, damit wir das Rennen gemäß Ausschreibung in zwei Rennen teilen können. Ohne Ignatz von Herten wäre dies nicht möglich, da ansonsten zu wenig Pferde in der höheren Klasse genannt wären.

Von Seiten des HVT haben wir später am Tag die Mitteilung bekommen, dass der Besitzwechsel ordnungs-und fristgemäß über die Bühne gegangen ist und Ignatz somit starten darf.

Nur weil Ignatz umgeschrieben wurde und somit starten darf sind es also zwei Rennen statt nur eines. Insgesamt drei Aktive starten somit zweimal. Es kommen insgesamt in den beiden Rennen jetzt 17 Pferde an den Start (Nichtstarter schon berücksichtigt), bei einem Rennen wären es wohl vielleicht maximal 9 oder 10 geworden. Einige Besitzer hatten nämlich auf die Teilung gehofft und z.B. bei der Starterangabe auch mitgeteilt, dass sie nur starten würden, wenn es eine solche Teilung geben würde.

Aus Sicht des Rennvereins machen wir also mehr Besitzer glücklich und freuen uns darüber. Das war nämlich der Sinn dieses Rennens.

Für die Ausschreibung des Rennens im kommenden Jahr sind wir bereits in der Abstimmung mit dem HVT, wie man derartige kurzfristige Besitzwechsel ausschließen kann-z.B. in dem Besitzwechsel nach dem letzten Streichungstermin (meistens ein paar Wochen vor dem Rennen) dazu führen, dass das Pferd die Startberechtigung verliert.

 

Donnerstag 05 August 14:18 Uhr
author

Starrunner

Themen: 0
Beiträge: 85

Es ist einfach nur traurig das manche "Amateure" solche Sachen mitmachen

und ein Schlag ins Gesicht gegenüber den wirklichen Amateuren. 

Von einem bin ich es ja gewohnt das er immer gute Pferde gestellt bekommt

obwohl ich garnicht weiß welches sein eigenes Pferd ist oder wo er als Mitbesitzer

eingetragen ist.

Enttäuscht und das tief bin ich, das Herr Pellander jetzt auch diese Spielchen mitmacht. 

 

Donnerstag 05 August 14:53 Uhr
author

Andreas Gruber

Themen: 4669
Beiträge: 2974
casaque jaune schreibt:

Naja. Das ist für mich noch am ehesten nachzuvollziehen, da ich weiß, dass Christoph Pellander seit dem ersten gemeinsamen Sieg Mitbesitzer von IGNATZ VON HERTEN ist. Mitbesitz reicht für Besitzefahren gem. TRO 49 2d).

Dass er aufgrund der Vielzahl der Mitbesitzer (siehe http://www.traber-herten.de/buergertraberverein.html) und der Tatsache, dass die ausschließlich wohltätigenden Zwecken dienende Gemeinschaft kopfzahlmäßig immer noch wächst, beim HVT nicht einzeln als solcher eingetragen war, dürfte sich von selbst verstehen.

Schwerer wiegt für mich die Tatsache, dass die Austragung des Rennens in dieser Form gleich mehrfach gegen die TRO verstößt. Angefangen mit TRO 69 bei der nachträglichen Terminverlegung um knapp 3 Monate (wie seinerzeit schon erläutert) und endend mit TRO 71 2a), denn die nunmehr erhobenen Einsätze übersteigen die zulässigen 1,5 %.

Aber: alles gut! - Hauptsache, morgen sind Rennen! 😉

Ich glaube es steht außer Frage, dass das Vorgehen den Regeln entspricht. Mal abgesehen davon, dass ich bezweifle, dass bei einem Pferd mit so vielen Mitbesitzern eine einfache Mitbesitzerschaft reicht wie sie es schreiben, denn sonst meldet jemand eine Besitzergemeinschaft mit 100 Mitbesitzern an und jeder darf das Pferd einmal fahren.

DIe Frage ist doch viel eher ob ein solches Vorgehen als "sportlich" zu empfinden ist, nur weil die TRO hier ein Schlupfloch bietet. Und dies betrifft ja nicht nur das eine Pferd. Ich persönlich fand die Idee toll, ein gehobenes Rennen für Besitzer auszuschreiben. Und ich denke, dass es vielen "kleinen" Besitzern ebenso ging. Endlich einmal die Möglichkeit den meisten "Profi"-Amateuren aus den Weg zu gehen und auch mal die Möglichkeit zu besitzen ein gehobenes Rennen zu gewinnen. Aber gut ein Drittel der Pferde werden in diesen beiden Rennen doch wieder von "Profi"-Amateuren gefahren. Und wenn man sich wundert, wieso die Basis immer kleiner wird, dann gehören genau solche Vorgänge leider dazu. Rechtlich ist sicherlich alles so in Ordnung. Ob es jedoch moralisch in Ordnung ist, muss jeder für sich entscheiden.

Wenn man aber der Meinung ist, dass dieses Rennen gegen die TRO verstösst, ober ob es Punkte gibt, die man im Nachgang besprechen sollte, dann sollte man allerdings auch § 34 (Abs. 5) nicht übersehen.

Donnerstag 05 August 15:47 Uhr
author

casaque jaune

Themen: 18
Beiträge: 655

Dabei zielen Sie aber ja nicht auf die generelle Durchführbarkeit des Rennens ab, sondern (lediglich) auf die Zuteilung von Pferden in das richtige der beiden Rennen.

Bei der Zuteilung wird sich der Rennsekretär aber ja (hoffentlich) die Expertise des HVT hinsichtlich der Interpretation des letzten Satzes von TRO 34 (5) zueigen gemacht haben. 
Denn wenn man bei Vorläufen, Stuten- und Entlastungsrennen vor Starterangabe nicht weiß, ob diese mit dann geringerer Dotierung als 7.000 Euro zustandekommen, dann wusste man es hier auch nicht. Man kann also argumentieren, dass es in TRO 34 (5) um die Planungssicherheit für die Beteiligten geht und dieser daher auch hier anzuwenden ist.

Stellen Sie sich vor, IGNATZ VON HERTEN - um den es jetzt aber ja nicht geht - hätte beim letzten Start gewonnen. Folgt man Ihrem Gedankengang, wäre er dann bei nur einem Lauf des sonntäglichen Rennens startberechtigt, bei zweien aber nicht - ohne darauf Einfluss zu haben.

Donnerstag 05 August 16:00 Uhr
author

Andreas Gruber

Themen: 4669
Beiträge: 2974

Auch hier zweifle ich nicht die generelle Rechtmäßigkeit an. Aber über den ein oder anderen Punkt darf man sich durchaus Gedanken machen. Denn während man die den von ihnen genannten Variationen die Möglichkeit besitzt, an der großen Dotation teilzuhaben (Sei es durch Teilnahme in der großen Abteilung oder sportlicher Qualifikation), wurden hier aus einen "gehobenen" Rennen zwei "normale" Rennen gemacht.

Donnerstag 05 August 16:35 Uhr
author

Labido

Themen: 2
Beiträge: 1260

Der Rennverein ist glücklich,daß durch Beugung der Ausschreibung 2 rennen zustande kommen.Ich meine sogar herauszuhören,daß die Initiative zur Besitzumschreibung vom rennverein ausgegangen ist.

Das Pferd gehört also nicht mehr  der Besitzergemeinschaft.Was geschieht mit den Renngewinnen?Ich nehme mal an,daß die Besitzergemeinschaft die bekommt oder?

Was passiert,wenn ein Besitzer,dessen Pferd geschlagen wird,Protest einlegt wegen ungeklärter Besitzverhältnisse.?

Schmuddelforum?

Wenn es sowäre.würde es in den Schmuddeltrabrennsport paßen.

PS.:Es liest sich,als wenn der HvT auch beteiligt war.

Donnerstag 05 August 16:38 Uhr
author

Andreas Gruber

Themen: 4669
Beiträge: 2974
Labido schreibt:

Der Rennverein ist glücklich,daß durch Beugung der Ausschreibung 2 rennen zustande kommen.Ich meine sogar herauszuhören,daß die Initiative zur Besitzumschreibung vom rennverein ausgegangen ist.

Das Pferd gehört also nicht mehr  der Besitzergemeinschaft.Was geschieht mit den Renngewinnen?Ich nehme mal an,daß die Besitzergemeinschaft die bekommt oder?

Was passiert,wenn ein Besitzer,dessen Pferd geschlagen wird,Protest einlegt wegen ungeklärter Besitzverhältnisse.?

Schmuddelforum?

Wenn es sowäre.würde es in den Schmuddeltrabrennsport paßen.

PS.:Es liest sich,als wenn der HvT auch beteiligt war.

Nein, das Vorgehen ist absolut legal. Und die Besitzverhältnisse sind auch nicht ungeklärt. Aber wie gesagt - ob man so etwa mitmachen will oder nicht, muss dann wohl jeder für sich entscheiden. Aber hier wurden ja schon im Vorfeld Pferde von Besitzern für das Rennen genannt mit dem Wissen, dass diese dann kurzfristig umgeschrieben werden.

Donnerstag 05 August 17:08 Uhr
author

casaque jaune

Themen: 18
Beiträge: 655
Andreas Gruber schreibt:

Auch hier zweifle ich nicht die generelle Rechtmäßigkeit an. Aber über den ein oder anderen Punkt darf man sich durchaus Gedanken machen. Denn während man die den von ihnen genannten Variationen die Möglichkeit besitzt, an der großen Dotation teilzuhaben (Sei es durch Teilnahme in der großen Abteilung oder sportlicher Qualifikation), wurden hier aus einen "gehobenen" Rennen zwei "normale" Rennen gemacht.

Die Begriffe "gehoben" und "normal" kennt die TRO bei der Einteilung der Rennen nicht, so dass hier jedermanns persönliche Einschätzung natürlich eine andere sein mag.

Meine persönliche Einschätzung: wenn 5.000 € Dotation "normal" wären, hätten wir im Trabrennsport Helmut Kohls vielzitierte "blühende Landschaften" - und das nicht nur im Osten!

Ich stelle weiterhin auf die Planungssicherheit ab - und die muss hier in Anbetracht von mehreren Einsatzterminen schon langfristig gegeben sein und sich nicht erst bei Starterangabe aus dem Gesamtkontext und für den einzelnen unbeeinflussbar ergeben.

Donnerstag 05 August 17:15 Uhr
author

Labido

Themen: 2
Beiträge: 1260

Das Vorgehen ist bis jetzt legal.Trotzdem würde ich gerne wißen,was mit den Renngewinnen passiert.

Donnerstag 05 August 17:38 Uhr
author

Andreas Gruber

Themen: 4669
Beiträge: 2974
casaque jaune schreibt:
Andreas Gruber schreibt:

Auch hier zweifle ich nicht die generelle Rechtmäßigkeit an. Aber über den ein oder anderen Punkt darf man sich durchaus Gedanken machen. Denn während man die den von ihnen genannten Variationen die Möglichkeit besitzt, an der großen Dotation teilzuhaben (Sei es durch Teilnahme in der großen Abteilung oder sportlicher Qualifikation), wurden hier aus einen "gehobenen" Rennen zwei "normale" Rennen gemacht.

Die Begriffe "gehoben" und "normal" kennt die TRO bei der Einteilung der Rennen nicht, so dass hier jedermanns persönliche Einschätzung natürlich eine andere sein mag.

Meine persönliche Einschätzung: wenn 5.000 € Dotation "normal" wären, hätten wir im Trabrennsport Helmut Kohls vielzitierte "blühende Landschaften" - und das nicht nur im Osten!

Ich stelle weiterhin auf die Planungssicherheit ab - und die muss hier in Anbetracht von mehreren Einsatzterminen schon langfristig gegeben sein und sich nicht erst bei Starterangabe aus dem Gesamtkontext und für den einzelnen unbeeinflussbar ergeben.

Ich würde sagen, damit ist die Dotierung sehr genau definiert.

"5. Rennpreise, die in den letzten 16 Tagen vor der Starterangabe für Rennen mit einer Mindestdotierung von 7.000 € erzielt wurden, werden in Bezug auf die Überschreitung der Höchstgewinnsumme in deren Ausschreibungen nicht angerechnet. Dies gilt nicht für Rennpreise, die in Rennen mit einer Mindestdotierung von 7.000 € erzielt wurden. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Vorläufe, Stutenabteilungen und Entlastungsrennen derartiger Rennen."

Dort hat man auch eine sehr genaue Planungssicherheit!

Donnerstag 05 August 17:59 Uhr
author

casaque jaune

Themen: 18
Beiträge: 655

Ich merke, Sie haben den Punkt noch nicht.

Wann bestand Sicherheit, ob ein Rennen mit 10.000 € Dotation stattfindet oder zwei Rennen mit 5.000 €?
Bei Starterangabe. Wenn ein Großteil der Einsätze bereits gezahlt sind. Nicht eher. Und ohne, dass der jeweilige Teilnehmer Einfluss darauf hat, welche Variante stattfindet. Genauso wenig, wie er in anderen Fällen etwa Einfluss auf das Stattfinden geringer dotierter Vorläufe oder Abteilungen hat. Und genau deshalb ist der letzte Satz des TRO 34 (5) auch hierauf anzuwenden.

Andernfalls sind wir auch hier mal wieder nicht einer Meinung. Zumindest diesbezüglich besteht ja eine gewisse Planungssicherheit. 😉 (Scherz!!!)

arrow