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IMPFPÄSSE: WICHTIGER HINWEIS AN ALLE AKTIVEN
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Mittwoch 30 Dezember 18:32 Uhr
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Andreas Gruber

Themen: 4668
Beiträge: 2973

News Trab, 30.12.20

 

Wichtiger Hinweis an alle Aktiven

 - insbesondere an die Teilnehmer der PMU-Veranstaltungen am 01.01.2021 in Gelsenkirchen und 04.01.21 in Straubing - 

Um weiteren Herausnahmen wegen fehlender Teilnahmeberechtigung vorzubeugen, ist es unabdingbar, dass die Equidenpässe aller Startpferde (Rennen und Feststellungsprüfungen) bei der Anmeldung in der Meldestelle zur Kontrolle der Impfdaten vorgelegt werden. 

Pferde, für die bei der Anmeldung kein Equidenpass vorgelegt wird, verlieren ebenso ihre Teilnahmeberechtigung wie Pferde, die nicht gem. dem Impfprotokoll für den HVT-Bereich ordnungsgemäß geimpft sind. 

Paragraf 91, Abs. 5) TRO, wonach Impfbescheinigungen innerhalb 48 Stunden nach dem Renntag beim Rennveranstalter vorgelegt werden können, wird zum 01.01.2021 bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt.

 

Mittwoch 30 Dezember 20:13 Uhr
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Carola Reckzeh

Themen: 14
Beiträge: 801

Wenn dann mal der Equidenpass vergessen wurde, verliert das Pferd die Startberechtigung? Da möchte ich nicht Meldestellenleitung sein😣

Warum wird es nicht endlich geregelt, dass der Tierarzt dem HVT die durchgeführten Impfungen meldet? Es könnte alles so einfach sein!

 

 

 

Freitag 01 Januar 10:59 Uhr
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Bezsel

Themen: 15
Beiträge: 845

Und wenn es der Veterinär vergisst? 

Freitag 01 Januar 11:48 Uhr
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Carola Reckzeh

Themen: 14
Beiträge: 801
Bezsel schreibt:

Und wenn es der Veterinär vergisst? 

Dem könnte sicherlich vorgebeugt werden, wenn die Impfung erst nach Meldung durch den Veterinär über das ZVS-Konto des Besitzers bezahlt wird😉

Freitag 01 Januar 14:37 Uhr
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Tino

Themen: 52
Beiträge: 1569

Alles so typisch deutsch. Papier ist geduldig. Wir lassen auch unsere Rentner impfen. Aber es ist wie es ist: nicht jedes Pferd verträgt die Impfung einfach so. Habe Pferde kennen gelernt die auf Impfungen jedesmal heftig reagiert haben. Bis zur tagelangen Trainier-Unfähigkeit, geschweige denn Renntauglichkeit. Da wurde dann auch mal die Impfung eingetragen, ein Rennen gelaufen und erst danach die Spritze gesetzt. Betrug, gewiss. Ungesetzlich, gewiss. Aber nicht auch nachvollziehbar? Den Umständen geschuldet? Eingetragen wurde nach Datum. Geimpft wurde nach Rennkalender (oder garnicht). Die Mamma von unserem Juwelchen, seit Heute 21 Jahre alt, hat in ihrem Equidenpass eine handschriftliche Eitragung eines zu der Zeit wirklich hoch angesehenes Trainers: "Seit 3 Jahren regelmäßig geimpft" . Hat seinerzeit jedem Rennverein gereicht. Kein Witz, kann jeder gerne einsehen.

Freitag 01 Januar 15:10 Uhr
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DerBerliner

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Beiträge: 870

Und weil das "schon immer so gemacht wurde" ist es auch gut und richtig?

Freitag 01 Januar 15:11 Uhr
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Carola Reckzeh

Themen: 14
Beiträge: 801

Am einfachsten wäre es, ungeimpfte Pferde bzw. Pferde, bei denen der Stichtag abläuft bis zum Start, gar nicht erst als Starter anzunehmen. Der HVT müsste eine Möglichkeit eröffnen, die Impfung direkt dort zu melden.

Ebenso sollte es mit ZVS-Konten gehalten werden. Man kann sein Konto online anschauen! Man hat sogar die Möglichkeit, Geld zu überweisen. Dann ist das Konto auch bei der Starterangabe gedeckt. Startgeld wird nämlich bei der Starterangabe fällig.😉

Wenn also alle ein wenig mitarbeiten, wird vielleicht einiges einfacher.

 

Freitag 01 Januar 15:20 Uhr
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Tino

Themen: 52
Beiträge: 1569

DerBerliner DerBerliner 

Sie lesen hier warscheinlich nicht Alles. Ich bin genau der, welcher die alten Zöpfe als Erster abschneiden würde. War zu oft dabei wenn um Veränderungen gerungen wurde (warlich nicht so oft wie viele Andere hier). Aber irgendwann verlässt einen der Drang. Mag sein das es der Moment ist an welchem man erkennt das jedliche Bemühungen Viele interessiert, aber keinen Entscheidungsträger.

Freitag 01 Januar 15:37 Uhr
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DerBerliner

Themen: 6
Beiträge: 870

Unter Umständen habe ich da wirklich stellenweise eine leicht selektive Wahrnehmung. Ist aber definitiv NIE persönlich oder despektierlich gemeint, nur eine Momentaufnahme dessen was ich lese. 😊

Samstag 02 Januar 09:45 Uhr
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Patricia

Themen: 3
Beiträge: 108

Carola Reckzeh Carola Reckzeh sehe ich ähnlich! Alles machbar, wenn man sich ein wenig kümmert. 

Ausserdem verstehe ich auch grad nicht, warum die Kontrolle der Impfungen (Herpes kommt ja nun zusätzlich) auf den Rennverein abgewälzt wird. Letztlich ist der Verband zuständig. Die Rennleitung ist ja HVT und auf jeder Bahn an jedem Renntag vor Ort. Wer also die Impfungen nicht schon bei Starterangabe eingetragen hat, könnte den Nachweis ja auch am Renntag beim HVT über die Rennleitung erbringen. Diese darf dann gern auch entscheiden, ob das Pferd gestartet werden darf oder nicht. 

Samstag 09 Januar 08:37 Uhr
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Sunny2009

Themen: 0
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Also.... Jeder Trainer ist wiederum bei den Galoppern verpflichtet im s.g. TRAINERSERVICE erfolgte Impfungen zu melden.

Hier muss grundsätzlich der Pass an der Waage in das entsprechende Fach des Rennen gelegt werden. Kein Pass keine Startberechtigung.

Klappt hervorragend, ist einfach, unkompliziert und nicht so huddelig wie es jetzt bei den Trabern gehandhabt wird. Bin gespannt wie viele ungültigen Impfausweise hier unter den Tisch fallen, weil einfach ZU SPÄT informiert worden ist. Galopper hatten diese Information bereits vor Monaten! 

Samstag 09 Januar 08:40 Uhr
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Sunny2009

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Beiträge: 2

Wenn dein Pferd ab Januar gesehen rückwärts gerechnet 6 Monate bei Influenza  überschritten hat bist du nicht startberechtigt. So einfach ist das. Einheitliche Impfregelung. Und Herpes hättest fu eben spätestens November anfangen müsswn, damit du 2 drin hast bevor du dann starten darfst. 

Montag 18 Januar 22:00 Uhr
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Loser

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Jetzt kann ich mir wohl denken  w a s  die Tierärztin in GE wohl bemängelt hat...

Dienstag 19 Januar 12:01 Uhr
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Snoopy

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Was nun richtig ist? 

Ich glaube, dass weiss keiner so genau wie man bei den Besitzern von Expandable Hope auf der Homepage lesen kann.

Dienstag 19 Januar 12:33 Uhr
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Andreas Gruber

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Naja, eigentlich gar nicht so kompliziert.

Jeder Rennverein hat die Daten vorliegen, welche Impfungen fehlen. Wenn man sich als Rennverein die Arbeit erleichtern will, kann kann man diese vorab auf der Internetseite oder im Rennprogramm veröffentlichen.

 

Dienstag 19 Januar 12:41 Uhr
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Snoopy

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Anscheinend doch kompliziert da er wohl zuerst starten durfte und dann doch nicht. 

Aber ich war nicht dabei und habe nur das von der Homepage gelesen.

Dienstag 19 Januar 13:08 Uhr
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Andreas Gruber

Themen: 4668
Beiträge: 2973

Solche Fragen können ja durchaus im Vorfeld abgeklärt werden. Ich möchte auf keinen Fall im Einzelnen eingehen, da ich die Hintergründe nicht kenne. Aber wenn ich da lese, meinem Pferd fehlt eine Impfung oder eine Versicherung, dann habe ich entweder den entsprechenden Nachweis, dass dem nicht so ist, oder ich muss hier tätig werden. 

Dienstag 19 Januar 13:18 Uhr
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Snoopy

Themen: 2
Beiträge: 128

Da haben Sie Recht, dass man sich da im Vorfeld erkundigen kann. Aber in dem Fall wurde es wohl gemacht und für gut befunden. Startverbot kam dann erst 30 Min vorher (laut Besitzerhompage). 

Aber wundern tut mich im Deutschen Trabrennsport sowieso nichts mehr und ich bewundere jeden, der noch den Mumm und die Energie aufbringt täglich dafür zu Arbeiten.

Dienstag 19 Januar 13:27 Uhr
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Andreas Gruber

Themen: 4668
Beiträge: 2973

Nochmal dazu. Ich kenne den Fall im speziellen nicht und habe auch mit keinem der Beteiligten gesprochen.

Aber wenn ich drei Wochen vor dem Start die Pässe prüfen lasse (Kenne ich zwar so nicht, aber egal. War wohl eher beim letzten Start am 14. Dezember in Berlin), mögen die damals noch in Ordnung gewesen sein. Aber es besteht ja durchaus die Möglichkeit, dass in der Zwischenzeit eine Frist abgelaufen ist. Wenn mein Auto vor drei Monaten einen gültigen TÜV hatte, heißt dies noch lange nicht, dass dieser heute auch noch gültig ist. 

Zumindest wurde im letzten Rennprogramm vom 14. Dezember ja auch nichts beanstandet.

 

Dienstag 19 Januar 13:33 Uhr
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Carola Reckzeh

Themen: 14
Beiträge: 801
Christina Hempel schreibt:

@Gruber

Da steht aber nichts zum Intervall vor 1.1.21 und was erforderlich ist/war

Das wurde auf der HVT-Seite veröffentlicht: Eine Startberechtigung besteht nur für Pferde, die entsprechend den oben genannten Bestimmungen geimpft wurden. Bei derImpfung gegen Influenza muss die Grund-immunisierung hierfür abgeschlossen sein. Bei der ab dem 01.01.2021 vorgeschriebenen Impfung gegen das EquineHerpes-Virusist eineTeilnahme an Rennen frühestens ab demvierten(4.)Tagnach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung möglich.

https://www.hvtonline.de/textmedien/impfprotokoll_1.pdf

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