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HVT-Gebührenordnung angepasst
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Mittwoch 15 Januar 08:41 Uhr
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Andreas Gruber

Themen: 4798
Beiträge: 3105

News Trab, 15.01.2025

 

(hvt-press) Hinweisen dürfen wir Sie auf die neue HVT-Gebührenordnung. Wie anlässlich der Mitgliederversammlung des HVT mitgeteilt, ist aufgrund der permanenten Inflationsrate und der damit gestiegenen Kosten nach nunmehr über 15 Jahren eine Gebührenanhebung vom HVT-Präsidium als notwendige Konsequenz beschlossen worden. Bewusst wurde dabei der Nachwuchs ausgeklammert. Diese neue Gebührenordnung finden Sie über folgenden Link auf unserer Homepage: Gebührenordnung

Mittwoch 02 April 16:23 Uhr
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Cvdbhhde

Themen: 4
Beiträge: 79

Ich habe mir inzwischen einmal die Mühe gemacht die neue Gebührenordnung mit der alten zu vergleichen und komme auf eine erhebliche Gebührenerhöhung.

Das Präsidium hat ja zu Beginn des Jahres eine neue Gebührenordnung erlassen. Dies war lediglich in einer kurzen Veröffentlichung mitgeteilt worden, wobei suggeriert wurde, dass dies nur eine leichte Erhöhung nach 15 Jahren aufgrund der permanenten Inflationsrate und der damit gestiegenen Kosten sei.
Mit der sich an die Mitteilung anschließenden Verlinkung auf die neue Gebührenordnung war die alte verschwunden, was eine Vergleichbarkeit (bewußt?) praktisch unmöglich machte.

Ich hätte schon erwartet, dass im Interesse der Betroffenen die oft propagierte Transparenz hier angebracht und auch erforderlich gewesen wäre. Denn das, was im Vorfeld immer nur als eine „moderate Erhöhung der Gebühren“ angekündigt worden war, ist im Ergebnis krass und das Gegenteil von moderat sowie weit oberhalb der Inflationsrate.

Die Gebühren sind in insgesamt 88 Positionen erhöht worden. Stellt man die Gebühren alt und neu gegenüber und betrachtet die Teuerungen in %, so wird das ganze Ausmaß der Steigerungen sehr schnell ersichtlich. Es fällt auf, dass gerade die Gebühren des Tagesgeschäfts (Eintragung in das Besitzerregister, Eintragung eines Decknamens, Bearbeitungen von Besitzwechselanzeige, Deckliste, Deckschein, Fohlenaufnahme, Geburtsregister, Fohlenschein etc.) für die Kernklientel des HVT exorbitant erhöht worden sind. Gleiches gilt für die wahrscheinlich eher unerwünschte vorübergehende Ausfuhr.

           
HVT-Gebührenordnung    
   
  Leistung Gebühren alt Gebühren neu
ab 1.1.2025
Teuerung in %  
  Eintragung in das Besitzerregister 28,00 €  50,00 € 78,57  
  Eintragung eines Decknamens (einmalig) 100,00 €  200,00 € 100  
  c) nicht vollständig ausgefüllte  Besitzwechselanzeige    80,00 € 100 Neue Gebühr
  Bearbeitung einer Deckliste, je Hengst und Hengsthalter        
a) fristgerechter Eingang, je Stute 5,00 €  7,00 € 40  
b) nicht fristgerechter Eingang
(je DL + Kalendermonat zusätzlich)
50,00 €  60,00 € 20  
  Bearbeitung eines Deckscheines oder einer Embryotransfermeldung        
  a) fristgerechter Eingang 5,00 €  10,00 € 100  
  b) nicht fristgerechter Eingang
(je Kalendermonat zusätzlich)
10,00 €  15,00 € 50  
  Ausstellung eines Deckergebnisscheines        
a) Erstausstellung 10,00 €  15,00 € 50  
b) Zweitausfertigung (Duplikat) 30,00 €  35,00 € 16,66  
  Unterlagen zur Aufnahme von Fohlen einschl. Transponder 20,00 €  30,00 € 50  
  DNA-Typisierung 22,00 €  35,00 € 59,09  
Eintragung in das Geburtenregister einschl. Ausstellung des Fohlenscheines 30,00 €  45,00 €    
a) fristgerechter Eingang des Deckergebnisscheines (Bedeckung im HVT-Zuständigskeitsbereich) bzw. der Geburtsmeldung (Bedeckung außerhalb des HVT-Zuständigskeitsbereiches) 50  
   
b) nicht fristgerechter Eingang des Deckergebnisscheines bzw. der Geburtsmeldung
(je Kalendermonat zusätzlich)
50,00 €  75,00 € 50  
  Eintragung in das Einfuhrregister        
a) Einfuhr für dauernd einschließlich Ausstellung eines Einfuhrscheines 109,00 €  120,00 € 10,09  
1. fristgemäßer Eingang der Unterlagen    
2. nicht fristgemäßer Eingang von Unterlagen, je Kalendermonat zusätzlich   50,00 €  75,00 € 50  
  Eintragung in das Ausfuhrregister einschließlich Ausstellung eines Ausfuhrscheines        
a) Ausfuhr für dauernd 109,00 €  150,00 € 37,61  
b) Ausfuhr für vorübergehend
(Gültigkeitsdauer 6 Wochen)
30,00 €  55,00 € 83,33  
  Ausstellung eines Pferdepasses        
a) im Zuchtbuch eingetragene Traber 20,00 €  50,00 € 150  
b) im Zuchtbuch nicht eingetragene Traber 30,00 €  32,00 € 6,666  
  Ausstellung einer Eintragungsbescheinigung 160,00 €  180,00 € 12,5  
  Eintragung einer Identifizierung in die Zuchtbescheinigung 15,00 €  20,00 € 33,33  
  Eintragung einer Berichtigung gem. § 22 Abs. 2 ZBO in die Zuchtbescheinigung
(Kastrationen, Farbänderungen etc.)
       
a) fristgerechter Eingang der Unterlagen 0,00 €  10,00 € 100 Neue Gebühr
b) nicht fristgerechter Eingang der Unterlagen, je Kalendermonat zusätzlich 100,00 €  110,00 € 10  
  Aufhebung der Sperre eines Trabers 55,00 €  60,00 € 9,09  
  Wiedereintragung eines gelöschten Trabers in das Zuchtbuch 160,00 €  173,00 € 8,13  
  Behandlung eines Antrages bezüglich der ZBO durch das Präsidium 160,00 €  180,00 € 12,5  
  Ausstellung eines Trainer-Ausweises        
a) Erst- bzw. Wiederausstellung 50,00 €  54,00 € 8  
b) Verlängerung pro Kalenderjahr 20,00 €  25,00 € 25  
c) Zweit-Ausfertigung (Duplikat) 100,00 €  108,00 € 8  
  Ausstellung eines Fahr-Ausweises        
a) Erst- bzw. Wiederausstellung 30,00 €  50,00 € 66,67  
b) Verlängerung pro Kalenderjahr 20,00 €  25,00 € 25  
c) Zweit-Ausfertigung (Duplikat) 60,00 €  100,00 € 66,67  
  Ausstellung eines Ausweises für Trabreiter        
a) Erst- bzw. Wiederausstellung inkl. Prüfung 80,00 €  100,00 € 25  
b) Verlängerung pro Kalenderjahr 20,00 €  25,00 € 25  
c) Zweit-Ausfertigung (Duplikat) 60,00 €  100,00 € 66,67  
  Lehrgang für Amateurfahrer        
a) Teilnahme am Lehrgang 150,00 €  200,00 € 33,33  
b) Teilnahme an der Prüfung 40,00 €  50,00 € 25  
c) Ausstellung eines Interims-Ausweises 30,00 €  32,00 € 6,67  
d) Zweit-Ausfertigung 60,00 €  100,00 € 66,67  
  Wiederholung Amateurfahrer-Lehrgang        
a) Teilnahme Lehrgangsteil Theorie inkl. Prüfung 90,00 €  100,00 € 11,11  
b) Teilnahme Lehrgangsteil Praxis inkl. Prüfung 90,00 €  100,00 € 11,11  
c) Gesamter Lehrgang inkl. Prüfung 140,00 €  150,00 € 7,14  
d) Neuausstellung eines Interims-Ausweises 30,00 €  30,00 €    
e) Zweit-Ausfertigung (Duplikat) 60,00 €  100,00 € 66,67  
  Nachprüfung ehemaliger Ausweis-Inhaber 20,00 €  25,00 €    
  Aufhebung der Ausschließung von ZVS-Teilnehmern bzw. Wieder-Inkraftsetzung von Ausweisen 100,00 €  108,00 € 8  
  Beauskunftung aus dem Zuchtbuch 50,00 €  54,00 € 8  
  Ausstellung von Bescheinigungen 30,00 €  32,00 € 6,67  
  Bearbeitung einer nicht fristgemäß eingegangenen Änderungsmeldung der Personalliste pro Mitarbeiter 20,00 €  25,00 € 25  
  Bearbeitung einer nicht fristgemäß eingegangenen Änderungsmeldung der Trainingsliste pro Pferd 20,00 €  30,00 € 50  
  Bearbeitung einer nicht fristgemäß eingegangenen Meldung bzgl. Eintragungen in das Medikamentenbuch pro Pferd 20,00 €  50,00 € 50  
  Bearbeitung eines Dopingfalles (Trainer) 200,00 €  250,00 € 25  
  Lehrgang und Prüfung für Amateurtrainer
a) Teilnahme am Lehrgang
150,00 €  200,00 € 33,33  
b) Teilnahme an der Prüfung 40,00 €  50,00 €    
  Kostenvorschuss bei Einlegung von Rechtsmitteln        
a) bei Geldbußen bis zu 500,00 € oder Fahrverbot bis zu 14 Tagen 125,00 €  200,00 € 60  
b) bei Geldbußen über 500,00 € oder
Fahrverbot über 14 Tage
250,00 €  300,00 € 20  

Sind diese Gebührenerhöhungen moderat? Und passt eine solche Maßnahme überhaupt in die Zeit/Situation und vor allem: ist sie überhaupt notwendig?
Letzteres vor dem Hintergrund, dass wenn ich es im Nachgang der Mitgliederversammlung richtig verstanden habe, die Konten (Rücklagen) des HVT wohl auch aufgrund der PMU-Verträge gut gefüllt sind. Insofern gibt es doch wohl überhaupt keinen Handlungsdruck, zumal der HVT der Gemeinnützigkeit unterliegt. Gewinne sowie ein sich anhäufendes Vermögen sind deshalb für gemeinnützige Vereine nicht gestattet und somit sind Mittel meines Wissens primär immer unter dem Grundsatz der Zweckverwirklichung einzusetzen sind, um nicht die Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Mittwoch 02 April 17:14 Uhr
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Andreas Gruber

Themen: 4798
Beiträge: 3105

Danke dafür, ich hatte die alte Gebührenordnung schon einmal vergeblich gesucht.

In Deutschland gibt es keine bundes- oder landesgesetzliche Gebührenordnung speziell für Pferdezuchtverbände. Die Gebühren werden vom jeweiligen Verband in eigener Zuständigkeit im Rahmen seiner Satzung, hier der TRO, festgelegt. Das Tierzuchtgesetz und das EU-Recht setzen dabei nur den allgemeinen rechtlichen formalen Rahmen.

Deswegen liegen die einzig verbindlichen Gebührenregelungen in den vom Verband selbst erlassenen Ordnungen und sind somit frei festsetzbar.

Mittwoch 02 April 20:30 Uhr
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Peter Neuss

Themen: 9
Beiträge: 973

Frage ist aber auch, was tut eine Dienstleistungsstelle für seine Kunden?

Der HVT wirkt wie ein Verhinderer....immer noch.

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