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Horse with no Name?
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Samstag 09 April 15:44 Uhr
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Andreas Gruber

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News Trab, 09.04.22

 

(agr) Darf man ein Pferd so wie in dieser Überschrift nennen? Nach einigen Verwirrungen im letzten Jahr hat der HVT nun beschlossen, die Durchführungsbestimmungen für die Namensgebung von Trabern §8 ZBO zu ändern.

 

Aber wieso und weshalb? Und was bedeutet das denn nun genau?

 

Sehen wir uns die Änderungen mal etwas genauer an:

 

Ziffer I Richtlinien neu aufgenommen

 

·       Ausschließlich lateinische Buchstaben, wobei eine Folge von mehr als zwei Großbuchstaben nicht zulässig ist.

·       Kein Verstoß gegen Rechte Dritter an dem beantragten Namen/Zeichen/Titel, insbesondere kein Verstoß gegen Marken-, Patent-, Namens-, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte.

·       Ist der beantragte Name/Zeichen/Titel im Markenregister https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis unabhängig in welcher „Nizza Klassifikation“, im Patentregister oder sonstigen Registern eingetragen, wird der beantragte Name/Zeichen/Titel nicht eingetragen, solange dem HVT nicht eine schriftliche Einwilligung des Rechteinhabers zur Nutzung des beantragten Namens/Zeichens/Titels für das Pferd vorliegt. Gebräuchliche Vornamen, Namen des Allgemeinen Schriftgebrauchs oder allgemeingültige Wortbegriffe sind grundsätzlich eintragungsfähig.

·       Der Antragsteller stellt mit seinem Antrag den HVT in jedweder Form von jedwedem Risiko und jedweden Folgen der entsprechenden Eintragung des Pferdes und der daraus resultierenden Nutzung des Namens/Zeichens/Titels frei, die sich aus der Eintragung des beantragten Namens/Zeichens/Titels einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung ergeben.

 

 

Wieso es zu diesem Beschluss kam, später mehr.

 

Sollten diese Änderungen aktiv angewendet werden, dann wird das recht kuriose Auswirkungen auf die dt. Traberzucht haben. Der Beiname „Diamant“ wird nicht mehr verwendet werden dürfen. Denn der Name Diamant ist tatsächlich geschützt https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/1072050/DE .

Auch der der Beiname „Newport“ ist geschützt:

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=000174698&CURSOR=2 .

Auch der Zusatz „BR“ ist geschützt: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=000199653

Nicht besser sieht es bei dem Zusatz „PS“ aus: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=003680923&CURSOR=17

Rosso? Ist auch schon vergeben: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/303062126/DE

 

 

Wer kam denn nun auf die Idee? Und weshalb eigentlich? Angeblich gab es ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, der den HVT verklagen wollte, da ein Name beim HVT eingetragen wurde, der geschützt gewesen wäre.

Daraufhin hatte die Zuchtleiterin die Idee, nur noch Namen zuzulassen, die nicht geschützt sind. Diese Praxis dürfte es, bisher ohne Veröffentlichung, seit März 2021 geben.

Wir wollten so z.B. mit unserer Besitzergemeinschaft den Namen „Pippi Langstrumpf“ beim HVT eintragen lassen. Dieser wurde abgelehnt mit dem Hinweis, dass der Name geschützt wäre.

Ich war ein wenig verwundert, da es in der Vergangenheit ja schon viele Pferde mit Namen gegeben hatte, von man hätte meinen können, sie wären auch geschützt, so z.B. „Nokia“. Daraufhin teilte man mir mit, dass es diese Regelung erst seit 2021 gäbe und es „Keine Gleichbehandlung im Unrecht gäbe“.

Ich bin daraufhin die Namen der im Jahr 2021 eingetragenen Fohlen durchgegangen und war ein wenig irritiert darüber, dass ich dort z.B. den Namen „Lloyd“ fand. Dieser Name ist nämlich auch mehrfach im Markenregister eingetragen.

 

Die Antwort des Geschäftsführers des HVT darauf war folgende: „Die von Dir erhobene Behauptung, dass auch der Name LLYOD nach der von uns bei der Namensgenehmigung zugrunde gelegten Verordnung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) geschützt sei, ist einfach falsch, denn geschützt ist der Name des Gewerbeunternehmens DEUTSCHER LLYOD und noch einiger anderer Versicherungsunternehmen mit Namen LLYOD, die aber sämtlich Namenszusätze haben. Außerdem ist der Name LLYOD als Einzelwort in der englischen Sprachwelt ein sehr gebräuchlicher und deshalb oft vorkommender Vorname und ist allein aus diesem Grunde nicht geschützt  - genauso wenig wie die Namen Andreas und Heinz für sich gesondert zu schützen wären, die Namen Andreas Gabalier und Heinz Wewering hingegen schon.

 

Diese Aussage war aber zumindest inhaltlich falsch – siehe hier: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/304702/DE

Ich habe dann versucht, zu erklären, dass es keinen „Allgemeinen Namensschutz“ gibt, sondern nur für beanspruchte Nizza-Kategorien und dass man Namen durchaus schützen lassen kann, so z.B. auch den Namen „Heinz“, siehe hier: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=000178467&CURSOR=1

 

Die Antwort darauf war folgende: „…ich denke, dass der Trabrennsport andere Probleme hat als PIPPI LANGSTRUMPF oder PIPPI CARLOTTA. Natürlich können wir jetzt noch lange nach Einzelnamen suchen und werden dann auch noch „Heinz Ketchup“ finden. Nur: Das ist aber absolut nicht zielführend und - selbst wenn wir schon mal Namen genehmigt haben sollten, die geschützt sind - begründet das keinen Anspruch darauf, selbiges wieder zu tun, denn es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Lohnt deswegen Streit?

 

Da ich mir ja selbst nicht zu hundert Prozent sicher sein konnte, ohne eine markenrechtliche Qualifikation vorweisen zu können, habe ich bei einer befreundeten Anwältin nachgefragt: Sie sagte mir, sie wäre ihrer Rechtsauffassung nach eigentlich meiner Meinung, würde zur Sicherheit aber bei einem Patenanwalt nachfragen. Aber auch dieser sah letztlich kein Problem bei der Benennung eines Pferdes mit dem Namen „Pippi Langstrumpf“.

Er argumentierte, dass es schon eine prinzipielle Frage sei, ob der Name eines Pferdes überhaupt in irgendeiner Form mit dem Markenrecht kollidieren könnte.

Er hat bis heute keinen vergleichbaren Rechtsfall dazu finden können. Er klärte mich darüber auf, dass es eben die verschiedenen Nizza-Kategorien gäbe. Wer genaueres dazu wissen will, findet hier mehr: https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/nizza-klassen-uebersicht-waren-dienstleistungsklassen-fuer-marken/

 

So hatte ich also noch vielfache Male versucht, Herrn Tell telefonisch zu erreichen. Als ich ihn endlich erreichte, brachte ich ihn auf meinen neuesten Kenntnisstand.

Zu dem Fakt, dass auch Vornamen als „geschützt“ im DPMA verzeichnet sind, entgegnete er, „… dass da ja auch viel Blödsinn drinsteht und es ja einem der juristische Hausverstand sagt, dass das nicht möglich ist.“

Außerdem hätte er bereits ein Gutachten von einem Patentanwalt aus Bayern vorliegen, das ihn in seiner Meinung bekräftige.

Ein Gutachten, das es nie gegeben hat, wie sich mittlerweile herausgestellt hat.

Zumindest konnte es auf meine Nachfrage hin bis heute nicht vorleget werden.

 

 

Von Frau Lamkewitz (HVT) kam inzwischen der Kompromissvorschlag, wir sollten das Pferd doch „Pippi Lotta“ nennen. Eigenartig nur, dass dieser Name von der gleichen Gesellschaft geschützt ist, die auch „Pippi Langstrumpf“ eintragen ließ.

 

Seitdem hat Heinz Tell nicht mehr auf meine Anrufe und Emails reagiert.  

Also habe ich bei einem Patenanwalt ein offizielles Gutachten in Auftrag gegeben.

Er bestätigte darin schließlich, dass der Name „Pippi Langstrumpf“ weder gegen die TRO noch gegen das Patentrecht verstößt.  

Nachdem ich dieses Gutachten an den HVT geschickt hatte, erhielt ich ein Schreiben vom Anwalt des HVT: Man habe das Gutachten zur Kenntnis genommen, könne aber den Namen immer noch nicht genehmigen, da man „Bedenken“ hätte.

 

In einer Email forderte ich den Anwalt schließlich dazu auf, die Gründe für diese „Bedenken“ zu erläutern und die juristischen Grundlagen dafür zu benennen.

 

Hier meine Email im Wortlaut:

Vielen lieben Dank für Ihre Mail.

Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen, deswegen jetzt als Mail.

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt ergeben sich für uns noch drei, vier Nachfragen, bevor wir überlegen, wie wir in diesem Fall weiter verfahren.

 

1. Da wir im Markengesetz (MarkenG) dazu nichts finden konnten, würde es uns interessieren aufgrund welcher Rechtsgrundlage der HVT einer Haftbarkeit unterliegt? Wir konnten keinen vergleichbaren Fall dazu finden.

 

2. Einer eventuellen Haftbarkeit bei einer Rechtsverletzung nach MarkenG unterliegen weder Gewerbeamt/Ordnungsamt noch das Handelsregister bei der Eintragung von Firmennamen. Wieso sollte dann der HVT einer Haftbarkeit unterliegen? Gibt es hierzu eine juristische Grundlage auf die sich der HVT beruft?

 

3. Sollte der HVT tatsächlich haftbar sein bei Verstößen gegen das MarkenG, welche Voraussetzung muss der entsprechende Mitarbeiter besitzen, um darüber zu entscheiden, ab wann ein Pferdename gegen das MarkenG verstößt?

 

4. Um den Fall für die Zukunft auszuschließen - Welches sind die Voraussetzungen, damit ein eingetragener Pferdename gegen das MarkenG verstößt? Hierzu muss es ja Regelungen geben, nach denen der jeweilige Mitarbeiter des HVTs die Sachlage überprüfen, und ein Züchter eines einzutragenden Fohlens sich danach richten kann.

 

Um darauf wiederum eine Reaktion zu erhalten, musste ich wieder mehrfach nachtelefonieren. Meine gestellten Fragen wurden bis heute inhaltlich nicht konkret beantwortet.

 

Mittlerweile scheint es eine Überarbeitung der TRO bezüglich der Namensgebung von Pferden zu geben.

Inhaltlich ist diese Änderung aber mehr als bedenklich. Denn wenn jeder Name, der im DPMA geschützt ist, nicht mehr vergeben werden darf, dann wird die Auswahl der zu vergebenden Namen sehr klein.

 

Vier Beispiele, die künftig für Diskussionen sorgen werden:

 

1.    Auch Namens-Zusätze helfen künftig nicht mehr weiter.

So wurde kürzlich der Name „Nostradamus Hanover“ abgelehnt, da der Teil „Nostradamus“ im DPMA registriert ist. Die Ablehnung wurde so begründet: „Da der Markenschutz sich leider auch auf Ergänzungen und Zusätze oder Verfremdungen des besagten Namens bezieht, können wir somit auch Nostradamus Hanover nicht genehmigen.“

2.    Es gibt sehr wohl im Markenverzeichnis eingetragene, geschützte Vornamen.

Die Passage „Gebräuchliche Vornamen, Namen des Allgemeinen Schriftgebrauchs oder allgemeingültige Wortbegriffe sind grundsätzlich eintragungsfähig“ wird deshalb künftig noch für spannende Diskussionen sorgen. Denn entgegen der Aussage des HVT, dass Vornamen nicht schützenswert wären, bieten sich folgende Beispiele an, die das Gegenteil belegen: Nina, Julia, Otto, Alberto, Sam, Frida, Laura etc. Oder ist jemand ernsthaft der Meinung, dass der Name „Mercedes“, der ja auch ein gebräuchlicher Vorname ist, nicht geschützt wäre?

3.    Der HVT will die Eintragung eines geschützten Namens bewilligen, sofern einer der Rechteinhaber diese Eintragung schriftlich und auf Anfrage des Besitzers hin bewilligt.

Ist der beantragte Name/Zeichen/Titel im Markenregister https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis unabhängig in welcher „Nizza Klassifikation“, im Patentregister oder sonstigen Registern eingetragen, wird der beantragte Name/Zeichen/Titel nicht eingetragen, solange dem HVT nicht eine schriftliche Einwilligung des Rechteinhabers zur Nutzung des beantragten Namens/Zeichens/Titels für das Pferd vorliegt.“ Wenn ein Unternehmen die Markenrechte für ein Produkt in einer Nizza-Kategorie besitzt, ist es dem Unternehmen, rechtlich trotzdem nicht gestattet, eine Einwilligung für die Namensnutzung in einer anderen Nizza-Kategorie zu erteilen. Dies zumindest die Aussage eines Patentanwaltes zu diesem Punkt.

4.    Die Mitarbeiter des HVT können keine Kompetenz zur markenrechtlichen Prüfung vorweisen.

Diejenigen die dort also einen Namen genehmigen, sind sich dabei ihrer Sache so unsicher, dass sie jegliches Risiko, also trotz eigener Prüfung, an den Antragsteller weiterschieben: „Der Antragsteller stellt mit seinem Antrag den HVT in jedweder Form von jedwedem Risiko und jedweden Folgen der entsprechenden Eintragung des Pferdes und der daraus resultierenden Nutzung des Namens/Zeichens/Titels einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung ergeben.“ Wenn der HVT das Risiko sowieso zu 100% auf den Antragsteller schiebt, wieso will er dann überhaupt den Namen überprüfen, obwohl ihm dafür sowohl die Kompetenz zur Beurteilung der Rechtslage als auch die rechtliche Grundlage per se fehlt.

 

Sollte jemand Ähnliches erlebt haben, kann er mir gerne unter agruber@trotto.de schreiben.

Samstag 09 April 18:53 Uhr
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Jessir

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Beiträge: 179

Das ist HVT. Wichtige Baustellen gibt es ohne Ende. Aber da ist Vakuum angesagt. Dafür wird sich aber mit Vehemenz den Nebensächlichkeiten gewidmet.

Und man hat Recht oder will Recht haben, unbedingt. Und willfährigen Anwalt in Mün chen hat man ja auch

Samstag 09 April 18:56 Uhr
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Andreas Gruber

Themen: 4668
Beiträge: 2973

Naja, vor allem die Entscheidung von Gebräuchlichen Vornamen, allgemeinen Schriftgebrauch oder allgemein gültigen Wortbegriffen wird lustig. Die Klassifizierung dafür, eine Einschätzung die selbst z.B. das Handelsregister nicht vornehmen kann, darf und will, übernimmt dann der HVT? Und der HVT entscheidet jetzt welchen Markenschutz er anwendet und welchen nicht? Das kann lustig werden...

Samstag 09 April 19:57 Uhr
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Tino

Themen: 52
Beiträge: 1569

Nein, nein Andreas Gruber Andreas Gruber  ,

Das kann nicht lustig werden. Das mit dem HVT ist schon lange lustig. Oder, anders gesehen, schon lange nicht mehr lustig. Dieser "Wir haben immer Recht" - Verband, mitlerweile fast so wichtig wie der Kanarienvogelverein von der Straßenecke, macht doch schon viele Jahre was er will. Da werden Da werden Gutachten erfunden (siehe oben), da werden Gestze umgangen (Einwilligungsunterschrift zur Abwendung von rechtlichen Schritten gegen Rennentscheidungen), da werden Personen ganz offensichtlich "ungleich" behandelt (R.Havenström), da werden feststehende Begriffe (Geläuf, erinnere an G. Lühring) neu, für den HVT passend, definiert. Von willkürlichen, dem Nasenfaktor entsprechend verhängten Strafen, rede ich erst gar nicht. Und wenn es gar nicht mehr passt wird geklagt. Kost ja nix. Zumindest keine persönliche Kohle. Der Griff in die Schatulle ist ja soooo einfach. Weil es eben dieser Verband himself vereitelt das irgend jemand außerhalb des kleinen Dunstkreises auch nur ansatzweise Durchblick bei den Finanzen erlangen könnte.

Der o.g. Vögel-  äääääääh, Vogelverein fände nicht mal mehr irgendwo auf der Lokalseite Erwähnung. Es ist nicht mal mehr peinlich. Es ist Gewohnheit geworden.

trotto de trotto de   : sollte ich zu heftig geworden sein bitte sofort löschen

Samstag 09 April 19:58 Uhr
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Gambler

Themen: 5
Beiträge: 2469

Wenigstens weiss man jetzt wo das Geld aus den PMU-Überschüssen  des HVT bleibt. Anscheinend bei Rechtsanwälten.

Samstag 09 April 20:01 Uhr
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Tino

Themen: 52
Beiträge: 1569

Gambler Gambler  : bei DEM Rechtsanwalt.

Samstag 09 April 20:03 Uhr
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Gambler

Themen: 5
Beiträge: 2469

Oder so.

Samstag 09 April 21:02 Uhr
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corilo

Themen: 9
Beiträge: 190

Aus meiner Sicht ist das, was Herr Gruber geschrieben hat schon wieder ein typisches gebaren des HVT.

Da wird einfach mal die Zuchtbuchordnung unter Nichteinhaltung der eigenen Satzung geändert und die Änderungen werden nicht veröffentlicht.

Denn, wenn ich es richtig lese ist es Aufgabe der Mitgliederversammlung die Zuchtbuchordnung zu ändern.

Das würde aber bedeuten, die Mitglieder haben diese Änderung beschlossen und wissen alle von dieser Änderung. (Ist Herr Schwarz vom Stall Diamant nicht Mitglied im HVT?)

Oder hat die Änderung das Präsidium in einer iher Sitzungen beschlossen?

Wäre aus meiner Sicht nicht Regelkonform, aber auch dann hätte das dazugehörige Protokoll der Präsidiumssitzung den Mitgliedern bekanntgegeben werden müssen

Interessant ist, dass das Regelwerk auf der HVT-Seite den Stand vom 01.07.2019 trägt, was zusätzlich bedeuten würde sie ändern das Regelwerk und veröffentlichen es nicht.

Inzwischen kann ich zum Verhalten des HVT eigentlich nur eines sagen:

Zum Verarschen gehören zwei; Einer der verarscht und einer der sich verarschen lässt.

Traurig

 

Samstag 09 April 21:38 Uhr
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hotplayboy

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Beiträge: 777

Tell, hau einfach ab. 

Sonntag 10 April 09:48 Uhr
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corilo

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Beiträge: 190

Die Änderung der ZBO müsste doch auch die Heitmanns/Gestüt Buchenhof betreffen, die sich als Markenzeichen das Schreiben der Pferdenamen in Großbuchstaben gesetzt haben.

Sonntag 10 April 10:06 Uhr
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Jessir

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Beiträge: 179
corilo schreibt:

Die Änderung der ZBO müsste doch auch die Heitmanns/Gestüt Buchenhof betreffen, die sich als Markenzeichen das Schreiben der Pferdenamen in Großbuchstaben gesetzt haben.

...hatten...😢

Sonntag 10 April 10:08 Uhr
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Andreas Gruber

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Beiträge: 2973

Die Änderung wurde nicht von den Mitgliedern beschlossen. Es handelt sich um einen Präsidiumsbeschluss.

Sonntag 10 April 10:13 Uhr
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Jessir

Themen: 8
Beiträge: 179

Ihr macht es euch zu einfach. Es ist ja nicht Tell bzw Tell allein. Der Mann kann nur machen, solange man ihn lässt.

Also Präsidium ist nicht in der Lage (mangels Sachverstand ? Überalterung? Gleichgültigkeit?) den Geschäftsführer Handlungsanweisungen zu geben oder Richtung vorzugeben.

Daran hat es seit Jahren gemangelt, konnte/kann machen was er wollte/will.

Das Präsidium kommt einfach seinen Verpflichtungen nicht nach.

 

Außer dem kann das Ganze ja nicht stimmen, gibts kein Protokoll drüber. Und das ist satzungsgemäß immer zu versenden.

Ach ja, wurde ja letzten Jahre fast nie gemacht. Motto: was geht mich die Satzung an. Auch die neue alte Präsidentin hatte hoch und heilig zugesichert, die werden zukünftig versendet....

Bei ihr: nur nette Worthülsen und ansonsten Vakuum 

Sonntag 10 April 10:17 Uhr
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Jessir

Themen: 8
Beiträge: 179
Andreas Gruber schreibt:

Die Änderung wurde nicht von den Mitgliedern beschlossen. Es handelt sich um einen Präsidiumsbeschluss.

Kann ich mir lebhaft vorstellen: Tell behauptet (ohn e Punkt und komma), Wahrheitsgehalt nicht unbedingt hoch, aber abnicken ohne nachdenken durch den Rest des Präsidiums. Weil: Tell hat doch sicher immer recht

Sonntag 10 April 10:54 Uhr
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Jessir

Themen: 8
Beiträge: 179

Änderung ZBO ist Aufgabe der MV mit 2/3 Mehrheit.

Alles andere ist "illegal"

Sonntag 10 April 11:39 Uhr
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corilo

Themen: 9
Beiträge: 190
Andreas Gruber schreibt:

Die Änderung wurde nicht von den Mitgliedern beschlossen. Es handelt sich um einen Präsidiumsbeschluss.

Und meine Hoffnung ist, dass sich bei diesem nicht satzungsgemäßen Verhalten mal jemand rantraut, und den Leuten beim Präsidium des HVT ordentlich auf die Finger haut.

Damit meine ich nicht nur Herrn Tell, der so glaube ich, nur einen Marionette eines anderen Präsidiumsmitgliedes ist, sondern das gesamte Präsidium.

Sonntag 10 April 15:15 Uhr
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corilo

Themen: 9
Beiträge: 190
Christina Hempel schreibt:

der deutsche Trabrennsport ist den meisten inzwischen nicht mehr wichtig genug, um sich über so etwas aufzuregen bzw. da rein zu hängen. mir ebenfalls. ist ein auslaufmodell...

wenn dem so ist, dann sollten die Züchter Taten folgen lassen, und ihre Fohlen schwedisch, dänisch, oder sonstwie registrieren lassen, was denke ich bei einem Derby 4jährig, keine so schwere Entscheidung sein dürfte.

Lasbeck, Immo Müller und einige andere machen es schon.

Sonntag 10 April 16:06 Uhr
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Tino

Themen: 52
Beiträge: 1569

Die Gleichgültigkeit des HVT gegenüber Leuten wie Immo Müller und den Lasbeckern, allen anderen Traberleuten natürlich auch, ist nicht mal mehr peinlich. Es ist Gewohnheit. Selbst die Eliten des deutschen Trabrennsports wehren sich nicht mehr. Versucht worden ist in den letzten Jahren viel. Alles, ausnamslos Alles ist gescheitert. Die Verbandsspitze macht was sie will. Ob gegen eigenes, deutsches oder internationales Recht verstoßen wird interessiert in dieser Sphäre keinen. Kommt mir vor wie bei den Russen: Ein Patriarch bestimmt nach gutdünken. Ein sehr kleiner Teil der Betroffenen profitiert davon. Die absolute Mehrheit hält das Maul weil es immer schon so war. Wer was ändern will wird umerzogen oder hat zumindest Sanktionen zu fürchten. Nein, Russland ist natürlich viel zu hoch gegriffen. Realistischer wäre  der am Rand liegende Ortsteil einer Kleinstadt. Mehr Bedeutung hat der deutsche Trabrennsport nicht mehr.

Ansonsten schließe ich mich der Ausführung von Christina Hempel Christina Hempel  an. 

Sonntag 10 April 16:35 Uhr
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Lanti

Themen: 9
Beiträge: 1962

Man könnte ja die jährlichen Geburten einfach durchnummerieren, statt Namen zu geben. Es reicht dann in den  nächsten Jahren  wahrscheinlich 1 bis 20! Dann sollte noch jemand vom HVT im Büro ordnungshalber das Licht ausmachen und Ende!

Sonntag 10 April 16:48 Uhr
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Tino

Themen: 52
Beiträge: 1569

Lanti Lanti  , Du machst es Dir zu einfach. Selbst eine einzige Bedeckung ist doch noch zu verwalten! Das schafft doch kein Züchter ohne unseren HVT!!🧐

Sonntag 10 April 17:54 Uhr
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Christina Hempel

Themen: 2
Beiträge: 120

ausländisch registrieren ist auch mit Aufwand verbunden, kann man sich nicht einfach so am schreibtisch aussuchen. In schweden müssen die glaub ich in schweden auch abfohlen bzw man muss zur fohlenaufnahme fahren. was soll ich mit einem dänen, wenn man in berlin wohnt usw. durch die tct geht auch wieder deutsch registrieren, und mit einem guten deckhengst kann auch meist schwedische breeders crown nennen usw.....

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