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Festlegung von Fahrverboten?
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Freitag 14 Oktober 15:54 Uhr
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corilo

Themen: 9
Beiträge: 190

Kann mir jemand erklären wie der Zeitraum der Fahrverbote festgelegt wird?

Ich konnte bisher kein Konzept feststellen. Die TRO sagt dzu nur:

§ 117 Abs. 2  "Die zeitliche Festsetzung eines Fahrverbotes erfolgt durch den HVT. Sie ist unanfechtbar."

Einmal ist eine Strafe aus dem August mit Fahrverbot im Oktober festgelegt, ein anderes Mal ist eine Strafe aus dem September auch mit Fahrverbot im September festgelegt.

Kann man das mit dem HVT verhandeln? "ja, ne. Sepember passt mir gerade nicht, lass uns mal Oktober machen."

Oder macht das der HVT wie er gerade lustig ist? "Och, den Fahrer können wir leiden, machen wir ein Fahrverbot wo wenig Renntage sind"

Oder noch bessser: " machen wir ein Fahrverbot in einem Zeitraum wo Renntage auf Rennbahnen sind, auf denen der bestrafte Fahrer normalerweise gar nicht startet".

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen, sehe ich Gespenster wo gar keine sind?

Vielen Dank

Freitag 14 Oktober 20:34 Uhr
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Peter Neuss

Themen: 8
Beiträge: 880

Es was einmal, da begann das Fahrverbot exakt 4 Wochen nach Ordnungsbeschluss.

Sollte das heute anders sein, habe ich als Laie etwas übersehen.

 

Samstag 15 Oktober 14:38 Uhr
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corilo

Themen: 9
Beiträge: 190

Die Zeiten scheinen definitif vorbei zu sein.

Das hier sieht doch eher willkürlich aus.

TRK 22240

Samstag 15 Oktober 15:00 Uhr
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Tino

Themen: 52
Beiträge: 1569

Mein lieber Peter, wir kennen uns ja jetzt schon eine Weile.

Wenn Du ein Laie bist, was bin dann ich?

Montag 17 Oktober 10:09 Uhr
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Andreas Gruber

Themen: 4669
Beiträge: 2974

Hier gibt es mittlerweiloe drei Variationen. Das "normale" Fahrverbot, welches ca. 4 Wochen nach dem Vorfall verhängt wird, dann das Fahrverbot wegen Peitschmissbrauch, ca. 7-12 Tage nach dem Vorfall und das Fahrverbot nach einem Dopingurteil. 

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