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Durchführungsbestimmungen zum Peitschengebrauch
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Montag 24 Juli 15:16 Uhr
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Georg Schober

Themen: 7
Beiträge: 166
Einstein schreibt:

....das verwenden des wortes 'täter' in diesem zusammenhang zeigt schon auf, wo wir in dieser gesellschaft angekommen sind...in absehbarer zeit wird man höchstwahrscheinlich zum 'täter', wenn man bsw. nicht gendert...

....im osten wollte man uns damals einbleuen, "den kapitalismus" zu überholen ohne ihn einzuholen und anderen schwachsinn...viele menschen hatten angst, ihre meinung dazu offen kundzutun....heute ist die rolle rückwärts schon geglückt...

Das Wort Täter hört sich für mich nicht so an als sei die Welt aus den Fugen. Das ist eine wertfreie Bezeichnung. In meinen Urteilen habe ich immer von Tätern, Opfern, Zeugen und Sachverständigen geschrieben. Der HVT hat auf seiner Homepage nochmals auf die  Durchführungsbestimmungen zum Peitschengebrauch hingewiesen, auch darauf, dass im Wiederholungsfall die Strafe erhöht wird und auch zum Fahrverbot führen kann. Und wer die Strafe nicht stillschweigend schluckt sondern Einspruch (oder Widerspruch oder Beschwerde; ich bin jetzt zu faul die korrekte Bezeichnung mir aus der Trabrennordnung rauszusuchen) einlegt, der kann dann bis zur endgültigen Entscheidung trotz Fahrverbot weiterfahren, also in den nächsten Wochen auch im Derby.  Und wenn Rennausschuss und Schiedsgericht gegen ihn entschieden haben steht ihm im Einzelfall auch noch der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen; das soll aber nicht heißen, dassdie Organe des Trabrennsports unordentlich seien. 😉

sagt der kgl.bay. Amtsrichter a.D.

Nachtrag: Täter gibt es nicht nur im Strafrecht, sonder auch im Ordnungswidrigkeitenrecht. Auch der Falschparker ist also ein "Täter", auch derjenige, der gegen Vereinsstrafrecht verstößt.

Montag 24 Juli 15:28 Uhr
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Lanti

Themen: 9
Beiträge: 2110

Na ja, wir müssen hier nicht juristisch fachsimpeln, interessiert vermutlich auch keinen. Man spricht im Ordnungswidrigkeitenrecht vom Betroffenen und nicht vom Täter wird seine Gründe haben! 

Montag 24 Juli 15:38 Uhr
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Einstein

Themen: 2
Beiträge: 1561

... ob a. d. oder nicht, ist mir sowas von egal... ich habe nicht nur ihre ausdrucksweise angeprangert, sondern die allgemein praktizierte interpretation ...

... jeder und ich betone jeder normale mensch, hat eine bestimmte assoziation, wenn er das wort "täter" liest oder hört...

... von denen denken mindestens 98 prozent der menschen sicher nicht an jemanden, der mehrmals mit der leine in einem trabrennen gewedelt hat...

... allerdings muss ich auch zugeben, dass sich durch menschen wie sie der gute ruf deutschlands auf allen ebenen explosionsartig ausgeweitet hat... da kann ich mit meinen unfundierten einlassungen nicht mithalten... 

... dafür meinen respekt... 

 

Montag 24 Juli 18:13 Uhr
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hotplayboy

Themen: 55
Beiträge: 844

Die ganze Regel ist einfach nur komplett schlecht. 

Prügeln(auch treten, hauen, boxen): NEIN = Strafe

Alles andere soll bitte als korrektes Ausfahren in Ordnung sein. 

Montag 24 Juli 19:53 Uhr
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Thomas Welsing

Themen: 1
Beiträge: 497

Man muss einen entscheidenen Unterschied definieren. Jemand schlägt mehrmals aufs Pferd oder boxt  dass musd bestraft werden.Aber jeder gute Trabrennfahrer bewegt sich zum Schluss  wirkt mit den Händen aufs Gebiss ein schiebt mit dem Hintern im Sitz nach wie es Willi Rode am besten konnte nur weil es etwas spektakulärer aussieht wird jetzt fast alles bestraft?Bewegt sich niemand mehr wie Rothengatter am Sonntag wird von Nichtwahrnehmung der Siegchance gesprochen .Den kleinen Killerinstinkt kann man erfahrenen Fahrern im Finish nie mehr ganz brechen.Also brauchen wir auch ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl der Rennleitungen.

Montag 24 Juli 19:57 Uhr
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Peter Neuss

Themen: 9
Beiträge: 976

Das ist der entscheidende Satz:

Fingerspitzengefühl der Rennleitung ist gefragt!

 

Montag 24 Juli 20:13 Uhr
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Steinlager

Themen: 14
Beiträge: 464
Peter Neuss schreibt:

Das ist der entscheidende Satz:

Fingerspitzengefühl der Rennleitung ist gefragt!

 

ist so wie Schwarzer Schnee

Montag 24 Juli 21:40 Uhr
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Martina_SR

Themen: 2
Beiträge: 184
Thomas Welsing schreibt:

Man muss einen entscheidenen Unterschied definieren. Jemand schlägt mehrmals aufs Pferd oder boxt  dass musd bestraft werden.Aber jeder gute Trabrennfahrer bewegt sich zum Schluss  wirkt mit den Händen aufs Gebiss ein schiebt mit dem Hintern im Sitz nach wie es Willi Rode am besten konnte nur weil es etwas spektakulärer aussieht wird jetzt fast alles bestraft?Bewegt sich niemand mehr wie Rothengatter am Sonntag wird von Nichtwahrnehmung der Siegchance gesprochen .Den kleinen Killerinstinkt kann man erfahrenen Fahrern im Finish nie mehr ganz brechen.Also brauchen wir auch ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl der Rennleitungen.

Vl. Sollte man öfters die Schwedenrennen anschauen ,die habens ja auch gelernt und die Pferde laufen genauso brav durchs Ziel.Ich denke das ist ein Lernprozess.

Und des mit dem Fingerspitzengefühl ist schwierig ist wie im Fußball glaub i😉

Früher hat man Vieles anders gemacht .

 

🤦lgM

Montag 24 Juli 21:52 Uhr
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Martina_SR

Themen: 2
Beiträge: 184
Veteran schreibt:

Früher wurden die Strafen auch den Dotationen angepasst! Wenn du heutzutage ein Rennen gewinnst und EUR 100,00 an Strafe bezahlst, dann zahlst du als Trainer drauf! Ganz zu Schweigen bei EUR 200,00! Aber ist ja kein Problem, die haben es ja...

Das würde Ich auch gut finden wenn es den Dotationen der Rennen wieder angepasst wird👍M

Montag 24 Juli 21:57 Uhr
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Chappiho

Themen: 1
Beiträge: 1216

Nachvollziehbar und objektiv muss alles sein.

Eine Regel wie "Peitsche nicht von oberhalb der Schulter" ist überprüfbar, auch die Anzahl der Peitschenhiebe kann man zählen, oder die zulässige Länge einer Peitsche definieren.

Aber wie definiert man einen Kinnhaken? Man muss Regeln schon spezifizieren, bervor man schwerwiegende Bestrafungen wie temporäre Berufsverbote anordnet. So etwas darf nicht auf Basis der subjektiven Meinung von irgendwem passieren.

Montag 24 Juli 22:55 Uhr
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Labido

Themen: 4
Beiträge: 1386

Der Trabrennsport hat durch die neue Regel an Attraktivität verloren.Die Pferde laufen wie auf Schienen im Einlauf,ok,einer hat schiefe Schienen.Es gibt keine Endkämpfe mehr.Früher ging schon mal ein sicher Führender Galopp ,wenn Heinz troz Ausweglosigkeit angriff.

Bitte nicht falsch verstehen,ich hasse Prügeleien,wie von einem italienischen Fahrer ,damit es nicht wieder Ärger mit seinem Pressesprecher😉 gibt,oder wie es in Frankreich,zb durch den Junior Baziere vorgeführt wird, und noch mehr Kinnhaken.

Sonntag 23 Februar 20:55 Uhr
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Carola Reckzeh

Themen: 15
Beiträge: 877
Andreas Gruber schreibt:

News Trab, 18.07.23

(hvt-press) Seit einem knappen Jahr sind nun die Durchführungsbestimmungen zum Peitschengebrauch in Kraft. Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Grundsätzlich lässt sich konstatieren, dass der gewünschte Effekt erzielt wird. Ein Großteil der Aktiven, der schon vor den Regeländerungen diszipliniert war, war gewillt und in der Lage, sich rasch auf die neuen Bestimmungen umzustellen.

Die Zeiten haben sich geändert. Auch die Verantwortlichen und Akteure im deutschen Trabrennsport haben mittlerweile eine andere Sicht auf die Dinge. Das Thema „Animal Welfare“ spielt eine weitaus größere Rolle als noch vor einigen Jahren.

Dennoch wird der deutsche Trabrennsport weiterhin unter kritischer Beobachtung der Veterinärämter, von Tierschutzverbänden, der Medien und der breiten Öffentlichkeit stehen.

Deshalb ist es unerlässlich, jetzt nicht nachzugeben, sondern vielmehr den nächsten Schritt zu gehen, um sich den schwedischen Gegebenheiten, die Vorbildcharakter besitzen, anzupassen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch alternative „Motivationshilfen“ neben dem vorschriftswidrigen Gebrauch der Peitsche, wie das Schlagen mit den Leinen, das Boxen, Drücken und Schieben in der Schweifregion sowie das Reißen mit der Leine (Kinnhaken) untersagt sind.

Die Rennleitung ist angehalten, entsprechende Verstöße konsequent zu ahnden, auch mit Fahrverboten wie bei den Peitschenvergehen.

Unverändert herrscht eine dreimonatige Bewährungsfrist, während der Wiederholungsfälle mit zwei- oder mehrfachem Straftarif belegt werden.

Im Hinblick auf anstehende Großereignisse wie das Derbymeeting seien die Aktiven daran erinnert, dass Fahrverbote bei einem Verstoß gegen o.g. Durchführungsbestimmungen grundsätzlich unmittelbar nach Ablauf der Berufungsfrist in Kraft treten und auch während Zucht- und Grupperennen vollzogen werden.

Die Durchführungsbestimmungen gelten ausdrücklich auch für C-Bahn-Veranstaltungen.

Auch in diesem Bereich sind bei der RL Schwierigkeiten in der Einordnung zu erkennen.

Als Vergleich z. B. das vierteingekommene Gespann im 10. Rennen Gelsenkirchen vom 22.02.2025:

4. Darwin Paolo Alexandra Kulka

oder 4. Rennen heute in BM:

2. Millennium Heyday (NL) Andreas Marx

zum 5. Rennen in BM am 19.01.2025

1. Readly Passion         Nadine Skoruppa

Weiterhin fallen in diesem Bereich die ungleichen Strafen auf.

 

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